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EU-Parlament stimmt für Einführung europäischer Verbandsklage . Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 6. Dezember den Berichtsentwurf zur Einführung einer europäischen Verbandsklage angenommen. Danach können anerkannte Organisationen für geschädigte Verbraucher klagen. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt dazu: "Wir begrüßen, dass mit der jetzt beschlossenen Einführung einer europäischen Verbandsklage zusätzliche Schutzmechanismen geschaffen werden, um missbräuchliche Klagen nach US-amerikanischem Modell zu verhindern. Es ist insbesondere gut, dass eine Vielzahl von Kriterien für die klagebefugten Einrichtungen und Transparenz bei der Prozessfinanzierung durch Dritte vorgesehen sind.

Aus Handwerkssicht ist es allerdings unverständlich, dass diese Form der Verbandsklage nur Verbrauchern eingeräumt wird und kleine und mittlere Unternehmen nicht berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass Handwerksbetriebe weiterhin Individualprozesse mit zeit- und kostenintensiven Beweiserhebungen führen müssen, obwohl sie - wie es beim aktuellen Diesel-Skandal mehr als deutlich geworden ist - in gleicher Weise von Masseschäden betroffen sind wie jeder einzelne Verbraucher. Der Anwendungsbereich des Vorschlages muss deshalb auf Unternehmen erweitert werden."

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin