Berufsbildungsgesetz- Die IG BAU fordert eine Weiterentwicklung des Gesetzes für eine zukunftsfähige und moderne berufliche Bildung. Eine solche Entwicklung muss insbesondere bei dem gesicherten Übergang von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe erfolgen. Auszubildende in zweijährigen Berufsausbildungen müssen einen Anspruch darauf haben, ihre Qualifikation auf einen dreijährigen Abschluss zu erhöhen. „Eine Schmalspur-Ausbildung hilft nicht, den Fachkräftemangel in unseren Branchen auszugleichen. Die Ausbildungsberufe müssen eine stabile Grundlage für die lange berufliche Perspektive sein“, sagte Nicole Simons, für die Junge BAU zuständiges IG BAU-Bundesvorstandsmitglied. „Der im Kabinett diskutierte Referentenentwurf von Bildungsministerin Anja Karliczek zum Berufsbildungsgesetz bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück. Geplant war ein Gesetz, das die berufliche Bildung stärkt und modernisiert - tatsächlich herausgekommen ist ein Papiertiger!“, kritisiert Simons weiter.
Eine Ausbildung darf den jungen Fachkräften von morgen keine überfordernden Kosten verursachen. Die Lehrmittelfreiheit in der Ausbildung muss im BBiG endlich verankert werden. Insbesondere geht es um Fachliteratur und Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe für Übungszwecke. Der Ausbildende hat mit seiner Entscheidung auszubilden die Fürsorgepflicht übernommen und damit die Verantwortung seine*n Auszubildende*n ausreichend und den Ansprüchen der Berufsausbildung entsprechend auszustatten, um die Arbeitssicherheit und Ausbildungsqualität zu sichern.
Dual Studierende und betrieblich-schulische Ausbildungen sollen nach dem Entwurf nicht in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen werden. Ministerin Karliczek hat hier nichts zu bieten, bis auf die Aufnahme der dual Studierenden in die Berufsbildungsstatistik.
Von der geplanten Mindestausbildungsvergütung (MiAV) würden außerdem viele Auszubildende und dual Studierende überhaupt nicht profitieren, da sie nicht in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen. „Ein modernes und zukunftsfähiges Berufsbildungsgesetz muss alle Auszubildenden und dual Studierenden schützen und ihnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben bieten“, so Simons.
Die Mindestausbildungsvergütung bleibt daher weit hinter den Erwartungen der IG BAU zurück. Der Einstieg ist für ein eigenständiges Leben nicht ausreichend, zu Zeiten des Gentrifizierungswahns und den immer höher werdenden Lebenskosten reicht das vielen Auszubildenden einfach nicht. Die Junge BAU fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Der Vorschlag von Ministerin Karliczek lässt hingegen die Tarifabschlüsse bei der Dynamisierung außen vor, die Erhöhung knüpft an die statistisch erfassten, vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen an und fällt deswegen strukturell noch niedriger aus. Die Auszubildenden werden damit von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Außerdem wird die Tarifautonomie an entscheidender Stelle geschwächt. Die IG BAU kritisiert den Vorschlag scharf, die Erhöhungen an technokratischen Kriterien fest zu machen und die Rolle der Sozialpartner durch das im Entwurf vorgesehene Verfahren zu entwerten.
Für das Prüfungssystem, als ein zentraler Eckpfeiler der dualen Berufsausbildung, fordert die IG BAU eine gesetzliche Freistellung und Lohnfortzahlung der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer. Prüfungsaufgaben müssen auf die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden ausgerichtet werden und von der Prüfungsabnahme durch den drittelparitätisch besetzten Prüfungsausschuss darf nicht abgewichen werden. Ebenso ist eine grundsätzliche Freistellung für Berufsschultage aller Auszubildenden unabhängig von deren Alter dringend erforderlich.