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Als „Fortführung der Politik der Investitionsverhinderung“ kritisiert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die vom Landeskabinett beschlossene Schlechterstellung von privaten Vermietern und Investoren in Bestandsimmobilien durch Verschärfungen bei Kündigungssperrfrist und Kappungsgrenze. „Das bremst dringend benötigte Investitionen in Wohnungen und schadet letztlich den Mietern“, sagte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt. Die Kündigungssperrfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass Mieter für 3 Jahre nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor einer Kündigung durch den Vermieter geschützt sind.

In 9 hessischen Städten wurde die Frist bereits durch das Land auf 5 Jahre verlängert. Nun will die Landesregierung die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre verlängern. Zudem soll der Geltungsbereich von 9 Kommunen auf 31 Städte und Gemeinden ausgeweitet werden.

Die Kappungsgrenze im BGB legt fest, dass Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren 20 Prozent der vor der Mieterhöhung bestehenden Bestandsmiete nicht überschreiten dürfen. Seit dem Jahr 2014 hat Hessen eine weitergehende eigene Regelung: In 29 Städten und Gemeinden werden Mieterhöhungen auf 15 Prozent binnen 3 Jahren begrenzt. Künftig soll diese Regelung in 31 Städten und Gemeinden gelten.
Reimann: „Noch mehr Regulierung wird Wohnungsmangel verschärfen und nicht lindern. Minister Al-Wazir soll sich für mehr privaten Wohnungsbau einsetzen.“
„Mieterschutz ist richtig, aber die Landesregierung wählt die falschen Instrumente. Auch die hessische Wirtschaft hat großes Interesse an mehr günstigem Wohnraum. Denn Fachkräfte müssen sich Wohnungen in Ballungsräumen leisten können. Dazu muss das Wohnungsangebot steigen. Mehr Regulierung schadet da nur. Mehr Bauflächen und neue Wohnungen durch private Investoren sind der wichtigste Hebel, um hohen Mietsteigerungen entgegenzuwirken. Die Kommunen müssen dafür mehr neue Bauflächen ertüchtigen. Und die Landesregierung sollte Investitionen privater Vermieter in Bestandimmobilien erleichtern und nicht erschweren“, erklärte Reimann.

„Bund und Länder verfügen darüber hinaus über viele Instrumente, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Das Entschlacken und Beschleunigen von Genehmigungsverfahren gehört dazu. Deregulierungen bei der Energieeinsparverordnung oder beim Schallschutz können Baukosten senken. Auch diese Maßnahmen sind geeignet, um neuen günstigen Wohnraum zu schaffen. Ständig neue Regulierungen hingegen sind Symbolpolitik, die nicht dazu beiträgt, dass die benötigten Investitionen in Wohnungen getätigt werden“, sagte Reimann.


Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)