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Die Mittelstands-Union (MU) fordert eine sofortige Rücknahme der Belegausgabepflicht. Diese sieht ab dem 1. Januar 2020 vor, dass jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden einen Bon ausgeben muss – unabhängig davon, ob der Kunde diesen will oder nicht. „Das Gesetz produziert nicht nur Berge an umweltschädlichem Thermopapier, sondern auch unnötige Bürokratie und Frust bei den Ladenbesitzern und Kunden in ganz Bayern“, so der MU-Landesvorsitzende Franz Josef Pschierer. „Der Bundesfinanzminister sollte diesen Bürokratie- und Müllirrsinn sofort stoppen.“ Das Gesetz müsse in dem Punkt unverzüglich geändert werden. Bis dahin fordert die MU Befreiungen für Ladenlokale mit Massengeschäft. Diese Ausnahmen seien im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Grundsätzlich begrüßt die MU das Vorhaben der Bundesregierung, Manipulationen und Steuerbetrug zu bekämpfen. „Es kann aber nicht sein, dass die Regierung wegen einiger schwarzer Schafe den gesamten Mittelstand unter Generalverdacht stellt“, so Pschierer. Nach Einschätzung der Wirtschaft führt die Bonpflicht zudem nicht zu mehr Sicherheit gegen Steuerhinterziehung. Denn schon heute wird bei Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, beim ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet. Diese könne nicht mehr im Nachhinein gelöscht werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Pschierer: „Da diese Sicherheitseinrichtungen ebenfalls Bestandteil des neuen Kassengesetzes sind, sollte die Bonpflicht eigentlich obsolet sein.“
Die MU setzt sich deshalb gemeinsam mit dem MIT-Bundesverband für eine Rücknahme der Bonpflicht durch eine schnellstmögliche Gesetzesänderung ein. Gemeinsam fordern sie den Bundesfinanzminister auf, unverzüglich Befreiungsmöglichkeiten für alle Warenverkäufer mit Massenkundschaft zu erlassen und so die Belegausgabepflicht zurückzunehmen.

CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Straße 1, 80807 München

Bonausgabepflicht:  Sichere Kassen – auch ohne Papier!

Bund der Steuerzahler stellt Musterbrief ans Finanzamt zur Verfügung

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Händler mit elektronischer Kasse jeden Kassenbon ausdrucken – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ihn mitnehmen möchte oder nicht. Dies ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht erforderlich, weil moderne Registrierkassen die Wareneingabe auch dann richtig erfassen können, wenn kein Papierstreifen ausgedruckt wird. Unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit verzichten viele Kunden heute auf einen Kassenbeleg – dieses umweltbewusste Verhalten sollte der Gesetzgeber nicht torpedieren!

Klar ist, dass Unternehmer die verkauften Waren und Dienstleistungen lückenlos erfassen müssen. Indes nehmen Kunden zum Beispiel in kleinen Bäckereien oder Metzgereien ihre Belege oft nicht mit, und das Papier bleibt im Geschäft liegen.

Deshalb hat sich unser Verband bereits 2016 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Erleichterungen eingesetzt – mit Erfolg: Beim Finanzamt kann eine Befreiung von der Belegausgabe beantragt werden. Dies gilt, wenn die Belegausgabe eine „unzumutbare Härte“ darstellt, weil dadurch zum Beispiel lange Warteschlangen oder hohe Entsorgungskosten entstehen. Diese Klausel im Gesetz sollten Unternehmer nutzen! Details zu den Voraussetzungen und einen Musterbrief „Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht“ bietet der Bund der Steuerzahler jedem Interessierten kostenfrei an.

Unser Servicematerial mit Musterbrief können Mitglieder auf www.steuerzahler.de downloaden. Andere Interessierte erhalten dies kostenfrei unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Medienvertreter wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.