BdSt erstellt Maßnahmen-Kataloge - Brief an Bundesfinanzminister und Finanzausschuss „Mit Rückenwind aus der Krise“: Unter diesem Titel hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) einen Maßnahmen-Katalog für die Politik formuliert. Diese konkreten Hilfen sollen Deutschlands Unternehmer dabei unterstützen, ihre Geschäfte nach Eindämmung der Corona-Krise problemlos fortzusetzen. „Die Politik muss sämtliche Spielräume für ein unbürokratisches Entgegenkommen und für steuerliche Möglichkeiten ausschöpfen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf unsere Forderungen: So sollte zum Beispiel die für September geplante Einführung der zertifizierten Ladenkasse verschoben, der Solidaritätszuschlag früher und für alle abgeschafft oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für bestimmte Dienstleistungsbranchen erlaubt werden.
Unterstützung für Arbeit im Homeoffice: BdSt fordert Pauschale von 100 Euro im Monat Darüber hinaus dürfen die zahlreichen Arbeitnehmer nicht vergessen werden – schließlich sorgen sie im Homeoffice dafür, dass es in ihren Unternehmen überhaupt vorangeht. Deshalb hat sich BdSt-Präsident Reiner Holznagel in persönlichen Briefen an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Katja Hessel, gewandt, um für eigens erstellte „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ zu werben. „Arbeitnehmer brauchen steuerliche Entlastungen! Jetzt ist die Zeit, um gezielte Hilfsaktionen anzupacken“, so Holznagel.
Konkret: Wenn private Geräte wie Computer, Laptops, Telefone oder die eigene Internetleitung genutzt werden, sollte das Finanzamt dies ohne Wenn und Aber anerkennen. Zudem muss aus unserer Sicht die Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer steuerlich berücksichtigt werden: Bislang zählt bei der Steuer nur ein Extra-Arbeitszimmer. Diese Regelung ist für alle Arbeitnehmer von Nachteil, die jetzt ihren Esstisch oder ihr Gästezimmer zum Arbeiten nutzen, doch dafür keine steuerliche Anerkennung erhalten. Besser wäre, eine Pauschale von monatlich 100 Euro zu akzeptieren, wenn der Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice tätig war.
Sorgfältige Prüfungen der Soforthilfen vorbereiten!
Bei allen Hilfsmaßnahmen gilt, dass die Politik mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen muss. Unzureichend geprüfte Förderanträge darf es genauso wenig geben wie leichtes Handwerk für Betrüger. In vielen Fällen wird eine exakte Überprüfung aber erst im Nachhinein stattfinden, weil die Förderanträge in vielen Bundesländern sehr zügig bearbeitet wurden. Doch spätestens mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 muss untersucht werden, ob die gewährte Soforthilfe berechtigt war. Deshalb regt der Bund der Steuerzahler in seinem Brief an die Politik an, rechtzeitig und gemeinsam mit den Länderfinanzministern die Voraussetzungen in den Finanzämtern für eine sorgfältige Prüfung zu schaffen. Schließlich sollten nur diejenigen gefördert werden, die jetzt tatsächlich Hilfe benötigen.
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.