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Brossardt: „Geld stammt aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. betont, dass es sich beim Kurzarbeitergeld entgegen verschiedener Vorwürfe nicht um eine Subvention für Arbeitgeber handelt. „Das Kurzarbeitergeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Diese speisen sich aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Mit der Rettung von Unternehmen geht es dabei um die Sicherung von Arbeitsplätzen über die Krise hinweg. Die Beitragszahler haben einen Anspruch, dass die von ihnen entrichteten Beiträge zu diesem Zweck in der Krise an sie zurückfließen. Wer Kurzarbeitergeld als Subvention für die Arbeitgeber kritisiert, diskreditiert die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung“, kommentierte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt die öffentliche Diskussion um das Kurzarbeitergeld.

 Brossardt weiter: „Kurzarbeitergeld wirkt. Es sichert den Unternehmen Liquidität. Es hat maßgeblich dazu beigetragen, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 Arbeitsplätze erhalten werden konnten und die Produktion danach rasch hochgefahren werden konnte. Als bayerische Wirtschaft wünschen wir uns, dass uns das auch in dieser ungleich schwereren Zeit gelingt. Wir müssen vermeiden, dass in dieser Krise Arbeitgeber und Beschäftigte gegeneinander ausgespielt werden“, sagte Brossardt.

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