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Arbeitsministerin Trautner: „Auch Mindestlohnbezieherinnen und -bezieher profitieren von der Tarifentwicklung. Die Betriebe sollten durch eine Entbürokratisierung des Mindestlohngesetzes entlastet werden.
Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,50 Euro können auch Mindestlohnbezieherinnen und -bezieher an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“ kommentiert Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner die Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021. „Und auch die weiteren Anpassungen bis zum Juli 2022 auf bis zu 10,45 Euro orientieren sich an der Tarifentwicklung“. In Anbetracht der beschlossenen vierstufigen Erhöhung des Mindestlohns erteilt die Ministerin weiteren Forderungen jedoch eine klare Absage. „Vorschläge zu Erhöhungen des Mindestlohns müssen weiterhin durch ein unabhängiges Expertengremium erfolgen.

Hinzu kommt, dass pauschale Forderungen des Bundesarbeitsministers nach einem Mindestlohn von 12 Euro und entsprechende Gesetzesinitiativen dazu angesichts der derzeitigen Einschränkungen der Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie zur Unzeit kommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch länger belasten – gerade jetzt müssen wir mit Augenmaß vorgehen und dürfen Beschäftigung angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zusätzlich gefährden. Ich fordere vielmehr nun endlich die Gelegenheit zu ergreifen, die weiterhin bestehenden überzogenen bürokratischen Anforderungen der Mindestlohnregelungen in Angriff zu nehmen. Nur so helfen wir der Wirtschaft wieder nachhaltig auf die Beine und setzen die Rahmenbedingungen für sichere Beschäftigung“, so die Ministerin abschließend.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro wird zum 1. Juli 2021 erfolgen. Für das Jahr 2022 sind weitere Erhöhungen zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro beschlossen.

 

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