08.12.2021 - Reimann: „Die Neubewertung von 2,8 Mio. Euro Grundsteuer muss mit so wenig Bürokratie wie möglich erfolgen. Die Grundsteuerreform muss insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden, die Ermöglichung einer Baulandsteuer wird bedauert.“ - Das heute vom hessischen Landtag verabschiedete Grundsteuergesetz wird von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ganz überwiegend begrüßt. Die Grundsteuer muss ab 2025 neu berechnet werden, wobei das Land Hessen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, erklärte zum hessischen Grundsteuergesetz: „Das jetzt beschlossene Grundsteuergesetz ist ganz überwiegend zu begrüßen. Allen voran sind wir dankbar, dass Hessen auf das Bürokratiemonster von Olaf Scholz verzichtet. Die Einführung eines Lage-bezogenen Faktors belastet jedoch gute Grundstückslagen stärker und sorgt damit unnötigerweise für zusätzliche Umverteilung im Steuersystem, was bedauert wird.“
Als „insgesamt gelungen“ bewertet wurde das Grundsteuermodell der FDP, das ebenfalls heute zur Abstimmung stand. „Das Grundsteuermodell der FDP entsprach am Meisten den Wünschen der Wirtschaft, weil es auf einem bürokratiearmen, reinen Flächenmodell basiert, ohne unnötige Umverteilung. Leider hat es im Landtag keine Mehrheit gefunden“ so Thomas Reimann.
Zwei Aspekte sind bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nun besonders wichtig: „Die Umsetzung darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen. Für den Wirtschaftsstandort Hessen ist es nun wichtig, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird. Von 2010 bis 2020 ist das Aufkommen der Grundsteuer von 756 Mio. Euro auf 1.260 Mio. Euro gestiegen. Das ist ein Aufwuchs um zwei Drittel innerhalb von elf Jahren. Allein von 2015 bis 2020 ist der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B in Hessen um 19 Prozent gestiegen. Das stark gewachsene Steueraufkommen und die starke Erhöhung der Hebesätze der letzten Jahre machen deutlich, dass die Kommunen auf aufkommensneutrale Hebesätze bei der anstehenden Neuberechnung achten müssen“ so Reimann weiter.
Bedauert wird, dass den Kommunen die Wiedereinführung der Grundsteuer C – die sogenannte Baulandsteuer – ermöglicht wird. „Die Grundsteuer C ist bereits in der Vergangenheit gescheitert. Wenn baureife Grundstücke nicht bebaut werden, liegt das nur selten an Immobilienspekulation. Überwiegend liegt es an Erbstreitigkeiten, finanziellen Engpässen, ausstehenden Baugenehmigungen oder ähnlichen Problemen. Eine zusätzliche Baulandsteuer würde nur das Konfliktpotenzial erhöhen. Sie würde kaum dazu beitragen, Bauland für dringend benötigten Wohnungsbau zu mobilisieren. Dafür braucht es schnellere Genehmigungsverfahren und Entbürokratisierung im Bau“ so Reimann abschließend.
Hintergrund Grundsteuer C
Mit der Grundsteuer C will die Landesregierung den Kommunen ab 2025 ermöglichen, über einen erhöhten Grundsteuer-Hebesatz Druck auf die Eigentümer brach liegender Grundstücke auszuüben, damit diese schneller entwickelt werden. Eine Pflicht zur Einführung der Grundsteuer C besteht für die Kommunen aber nicht.
VhU
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