14. August 2022 - BdSt zum angekündigten Milliarden-Paket des Bundesfinanzministers. - Verbesserungen beim Grundfreibetrag und beim Kindergeld sowie beim Inflationsausgleich durch die Einkommensteuer: Finanzminister Christian Lindner will die Bürger im kommenden Jahr um 10 Milliarden Euro entlasten, in einem weiteren Schritt im Jahr 2024 sollen weitere vier Milliarden Euro hinzukommen. Ein begrüßenswerter Schritt! Doch was zunächst gut klingt, geht dem Bund der Steuerzahler (BdSt) nicht weit genug: „Es handelt sich nicht um ein echtes Entlastungspaket, sondern nur um einen teilweisen Ausgleich der extrem hohen Belastung“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Zudem steckt nicht nur ein politischer Wille dahinter, sondern vor allem eine gesetzliche Verpflichtung.“ Schließlich müssen die Freibeträge für Kinder und Erwachsene bei der Einkommensteuer per Gesetz der Preissteigerung angepasst werden. Kurz vor der Präsentation der geplanten Steueränderungen durch Minister Lindner fordert der Verband deshalb umfassende Entlastungen durch den kompletten Abbau der kalten Progression. „Die Inflationsrate muss im Einkommensteuertarif direkt abgebildet werden!“
Im Einzelnen: Erst recht mit Blick auf die aktuelle Rekordinflation gilt es, die kalte Progression im Einkommensteuerrecht vollständig abzubauen – und zwar mit einem „Tarif auf Rädern“ und auf der Grundlage aktueller Inflationsprognosen. „Der Staat darf nicht zum Inflationsgewinnler werden!“, warnt Holznagel und bringt die BdSt-Kritik auf den Punkt: Die Ampel hatte den Tarif 2022 kürzlich reformiert und damit die kalte Progression 2022 zwar gedämpft, aber nicht komplett beseitigt. Denn derzeit ist mit einer Jahresinflation 2022 von 7 Prozent zu rechnen. Die Ampel hatte aber lediglich den Grundfreibetrag 2022 um 3 Prozent zusätzlich angehoben. Vergleicht man nun den geltenden Tarif 2022 mit einem fiktiven Tarif 2022, bei dem 7 Prozent Inflation berücksichtigt wären, ergibt sich folgender Reformnachholbedarf 2022, wie unser Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) errechnet hat:
- Single mit Monatsbrutto 2.500 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 104 €
- Single mit Monatsbrutto 4.000 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 224 €
- Doppelverdienerfamilie, 2 Kinder, Monatsbrutto je Partner 3.000 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 278 €
- Doppelverdienerfamilie, 2 Kinder, Monatsbrutto je Partner 3.500 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 356 €
Fazit des BdSt-Präsidenten: „Das aktuelle Neun-Euro-Ticket und ein aktionistischer Tankrabatt helfen nicht grundsätzlich weiter. Die Politik muss sich jetzt darauf vorbereiten, dass wir in diesem Herbst deutliche Entlastungen brauchen, damit die Menschen sprichwörtlich nicht im Kalten gelassen werden. Dazu braucht die Politik den Mut zu einem großen Wurf, um den Einkommensteuertarif systematisch zu reformieren!“
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