23.12.2022 - Gesetz ist wichtiger Schritt zur Integration von geduldeten Geflüchteten - Brossardt: „Für Weg in Gesellschaft Arbeitsmarktzugang ermöglichen“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt das Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts zum 1. Januar 2023 als wichtigen Schritt zur erfolgreichen Integration von geduldeten Geflüchteten. Leben diese zum Stichtag am 31. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland, erhalten sie ab sofort eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt macht klar: „Nach derzeitigem Stand halten sich rund 247.000 Personen mit Duldung in Deutschland auf, davon etwa 136.000 seit mehr als fünf Jahren. Durch das neue Chancen-Aufenthaltsrecht haben die geduldeten Geflüchteten nun die Möglichkeit, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht und damit die Integration in den Arbeitsmarkt zu erfüllen. Das Gesetz ebnet den Weg hin zu einem modernen Asylsystem und trägt gleichzeitig zur Arbeits- und Fachkräftesicherung unserer bayerischen Betriebe bei.“
Laut einer aktuellen Studie der vbw wird das Arbeitskräfteangebot in Bayern bis 2035 um neun Prozent beziehungsweise 700.000 Personen von 6,5 auf 5,8 Millionen sinken. Brossardt erklärt: „Die Zahlen offenbaren, dass die Arbeits- und Fachkräftesicherung eine unserer größten Zukunftsaufgaben ist. Das Chancen-Aufenthaltsrecht erleichtert den Weg in eine Beschäftigung und kann damit zur Sicherung des Personalbedarfs beitragen. Geduldete Geflüchtete können sich während des 'Aufenthalts auf Probe' um einen Arbeitsplatz bemühen. Erst wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern, erhalten sie ein dauerhaftes Bleiberecht. Eine Abschiebung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.“
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht aus Sicht der vbw mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Brossardt bekräftigt: „Lange in Deutschland lebende Geflüchtete brauchen eine echte Perspektive, unsere Betriebe wiederum die Gewissheit, dass ihnen ihre Beschäftigten langfristig erhalten bleiben. Auch die Neuregelung des Bleiberechts ist aus unserer Sicht erforderlich und die vorgesehene Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer für gut integrierte Geduldete wünschenswert.“
Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus vor, Personen im Asylverfahren den uneingeschränkten Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen zu ermöglichen. Die vbw betont den Stellenwert eines zügigen Spracherwerbs für die Geflüchteten: „Der Weg in unsere Gesellschaft führt über die Arbeitsmarktintegration. Je schneller Geflüchtete die deutsche Sprache lernen, desto realistischer ist es für sie, eine Beschäftigung zu finden“, so Brossardt.
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