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15.06.2023 - Geplante Erleichterungen durch Novelle der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung schnell umsetzen. - Ende Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (kurz: NELEV) vorgelegt. Dieser Entwurf dient der Umsetzung der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) der Bundes-regierung und soll eine Vereinfachung des Zertifizierungsverfahrens von insbesondere kleinen PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 135 kW bis 500 KW bringen. Die IHK Südthüringen begrüßt das Vorhaben, fordert aber, auf das Anlagenzertifikat ganz zu verzichten. Im Kern bezieht sich die Kritik der Südthüringer Wirtschaft darauf, dass bei der Berechnung der Einspeiseleistung Bestandsanlagen berücksichtigt werden sollen. Die NELEV regelt seit 2017, wie Betreiber die Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen nachweisen. Ebenso enthält sie bestimmte Nachweispflichten für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen.

Zu diesen Pflichten zählen u.a. die Beachtung technischer Regeln und die Auflage, bei einem Netzanschluss von einer Stromerzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 135 kW dem Netzbetreiber ein Anlagenzertifikat vorzulegen. „Dieses Erfordernis hat für die Südthüringer Unternehmen sowohl einen zeitlichen als auch kaum überschaubaren Kostenaufwand zur Folge und behindert die Inbetriebnahme von PV-Anlagen massiv. Deshalb sollte auf darauf verzichtet werden“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, diese Anforderung.
Erleichterungen werden zu schnellerem Anschluss von PV-Anlagen führen
Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und für mehr Unabhängigkeit und Flexibilität bei der Energieversorgung, entscheiden sich immer mehr Unternehmen dazu, PV-Anlagen zu installieren und den nicht benötigten Strom in das Stromnetz einzuspeisen.
Der jetzige Entwurf soll es ermöglichen, dass Anlagenbetreiber von PV-Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW kein Anlagenzertifikat für den Netzanschluss mehr benötigen, wenn zudem zwei Voraussetzungen vorliegen: Erstens muss bei einer Einspeiseleistung von mehr als 270 kW der übersteigende Anteil von den Unternehmen selbst verbraucht werden. Zweitens müssen gültige Einheiten- und Komponentenzertifikate des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) für alle zertifizierungspflichtigen Einheiten und Komponenten vorliegen.
Bei der Ermittlung der kumulierten installierten Leistung und der maximalen Einspeiseleistung von 270 kW sollen Bestandsanlagen Berücksichtigung finden. Dadurch besteht die Gefahr, dass neu hingekommene Anlagen doch eines Anlagenzertifikats bedürfen und nicht von der geplanten Ausnahme profitieren. Diesen Punkt gilt es im Gesetzgebungsverfahren nachzubessern.
Durch die geplante Erleichterung wird es den Unternehmen zukünftig schneller möglich sein, ihre Dachflächen vollständig für PV-Anlagen zu nutzen und sich von den steigenden Energiepreisen ein Stück weit abzutrennen. „Insofern ist der Gesetzgeber angehalten, die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen für den Netzanschluss von PV-Anlagen schnellstmöglich umzusetzen“, fordert der IHK-Chef.
Bisherige Erleichterung durch Anlagenzertifikat unter Auflage nicht ausreichend
Durch eine Änderung der NELEV im Jahr 2022 waren bereits Erleichterungen für Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von 135 kW bis 950 kW eingeführt worden. Ein Anlagenzertifikat darf derzeit unter Auflagen ausgestellt werden. Die erforderlichen Nachweise müssen durch den Betreiber der Anlage innerhalb von 18 Monaten ab Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit vollständig eingereicht werden. „Die bürokratischen Nachweisführungen werden damit nur nach hinten geschoben und führen zu einem späteren Zeitpunkt zu Aufwand und potenziellen Kosten bei den Unternehmen. Immerhin werden diese bürokratischen Hürden zumindest für einen Teil der Anlagen jetzt ganz aus der Welt



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