30.06.2023 - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die überarbeitete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. „Es ist wichtig, dass die Bundesregierung einen machbaren Kurs für den Einbau neuer Heizungen einschlägt. Die letzten Einigungen zeigen, dass der Unsicherheit in diesem sensiblen Bereich Rechnung getragen wird. Dabei wird deutlich stärker auf Technologieoffenheit gesetzt als ursprünglich vorgesehen und es werden unter anderem Quoten für erneuerbare Gase beim Heizen vorgegeben. Zudem gibt es durch die Anbindung des Heizungsgesetzes an die kommunale Wärmeplanung einen längeren Vorlauf, um einen Heizungswechsel zu planen und alle Optionen seriös zu prüfen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Brossardt: „Verstärkt auf bayerisches Potenzial bei der Geothermie setzen“
Aus Sicht der vbw ist die Transformation des Gebäudesektors ein zentraler Baustein auf dem Weg in die Klimaneutralität. „Neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten sollen ab 2024 Heizungen verbauen, die zu wenigstens 65 Prozent mit Erneuerbaren heizen. Der Austausch aller weiteren Heizungen orientiert sich an der kommunalen Wärmeplanung. Diese soll für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis 2026 vorliegen, Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern müssen ihre Planung bis 2028 ausarbeiten. In Bayern entsteht so die Möglichkeit, verstärkt auf Geothermie über Wärmenetze in Ballungszentren zu setzen. Wichtig ist, dass die Zeit genutzt wird, um möglichst effiziente Wärmekonzepte zu erstellen, die auf die Klimaziele einzahlen. Grundlage dafür ist nicht zuletzt ein deutlich schnellerer Aus- und Umbau der Strom und Wärmenetze, aber auch des Wasserstoffnetzes“, mahnt Brossardt.
Daneben sind laut vbw umfassende, attraktive Förderprogramme nötig, um den Heizungsaustausch überhaupt erst in der Breite zu ermöglichen. „Insbesondere die Ausweitung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für Eigentümer und Gewerbe muss kommen. Für einen sozial- und wirtschaftsverträglichen Wandel dürfen die Entlastungsmaßnahmen der Gesetzgebung nicht hinterherhinken. Im Zweifel geht Gründlichkeit und Verlässlichkeit vor Schnelligkeit“, so Brossardt abschließend.
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München