15.07.2023 - Am 14. Juni hat das Plenum des Europäischen Parlaments für das KI-Gesetz gestimmt, das einen Rechtsrahmen für die ethische Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der EU vorsieht. Dies ist somit der Auftakt zu den Trilog- Verhandlungen, die vornehmlich unter spanischer EU-Ratspräsidentschaft geführt werden sollen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es gilt jetzt, das KI-Gesetz eng mit anderen, ähnlichen EU-Rechtsvorhaben zu verzahnen und in Einklang zu bringen: Dazu gehören die KI-Haftungsrichtlinie, die Produkthaftungs-Richtlinie und das Cyber-Resilienzgesetz. EU-Parlament und Rat müssen den Betrieben die Sorge vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken nehmen. Die Sorgfaltspflichten müssen beispielsweise auf das Notwendige beschränkt werden, wenn Künstliche Intelligenz (KI) für nicht-kritische Zwecke eingesetzt wird.
Positiv am Verordnungsvorschlag ist, dass zwischen verschiedenen Risikoklassen und KI-Anwendungen mit unterschiedlichen Anforderungen unterschieden wird. Zudem gilt eine relativ enge KI-Definition, die den Anwendungsbereich der Verordnung deutlich eingrenzt.
Für den Erfolg des KI-Gesetzes wird es allerdings entscheidend sein, dass in den Trilogverhandlungen keine neuen Verpflichtungen für Handwerksbetriebe durch die Hintertür eingeführt werden. So muss zweifelsfrei sichergestellt werden, dass Handwerksbetriebe beim Einbau von Hochrisiko-KI im Bereich kritischer Infrastruktur wie Wasser-, Strom- oder Gasnetzen keine verschärften Auflagen erfüllen müssen. Schließlich haben sie keinen Einfluss auf die Software, sondern installieren diese lediglich beim Kunden.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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