08.12.2023 - EU-Gebäuderichtlinie - Reimann: Gut, dass EU-Sanierungspflicht für Einzelgebäude nicht kommt. - Als grundsätzlich gute Nachricht nimmt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände die Meldung zur Kenntnis, dass in Brüssel die lang diskutierte EU-Sanierungspflicht für energetisch schlecht isolierte Gebäude vom Tisch ist. Die Absage an die EU-Sanierungspflicht für einzelne Gebäude geht zwar in die richtige Richtung, um den Gebäudesektor bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral umzubauen. Beim Klimaschutz sollte jedoch viel stärker auf den neuen EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ab 2027 gesetzt werden und weniger auf detaillierte Vorgaben, welche Gebäudeklasse wie viel CO2 bis 2030 einsparen soll, so Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses. „Es ist gut, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene gegen feste Sanierungspflichten für einzelne Gebäude ausgesprochen hat und Brüssel damit überzeugen konnte. Bereits durch das deutsche Gebäudeenergiegesetz wird für viele Haushalte der Umstieg auf eine Wärmepumpe mit einer energetischen Sanierung einhergehen. Damit hätten im schlimmsten Fall zwei unterschiedliche Sanierungspflichten von EU und Bund für den deutschen Gebäudesektor gedroht“, so Reimann.
Enttäuscht zeigt sich Reimann jedoch, dass die EU zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht viel stärker auf den ab 2027 geplanten Emissionshandel mit sinkendem CO2-Deckel für Gebäude und Verkehr setzt. „Die Reduktion der Anzahl der CO2-Zertifikate verknappt den Einsatz von fossiler Energie und somit auch den CO2-Ausstoß. Das ist ökologisch wirksam und dank des Handels von Zertifikaten auch technologieoffen und wirtschaftlich und deswegen auch kosteneffizient. Der neue EU-Kompromiss sieht vor, dass die 43 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude den Großteil der CO2-Einsparungen im Gebäudesektor liefern müssen. Damit ist zwar die EU-Sanierungspflicht für Einzelgebäude vom Tisch, was gut ist. Die EU überlässt es jedoch den Mitgliedsländern, wie diese Einsparungen konkret erreicht werden“, so Reimann weiter.
„Bei den guten Nachrichten aus Brüssel bin ich heute erst einmal zuversichtlich und hoffe, dass die Bundesregierung aus dem Heizungs-Hick-Hack gelernt hat und die neuen EU-Regeln dann im Sinne von Planbarkeit und Pragmatismus umsetzt“, so Reimann abschließend.
VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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60439 Frankfurt
Die Europäische Union hat eine Einigung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erzielt. Zu den Hauptstreitpunkten der europäischen Gebäude-Richtlinie gehören die Sanierungsziele, die vorschreiben, wie viele ineffiziente Gebäude in den Mitgliedsstaaten saniert werden müssen.
Die nun gefundene Einigung sieht eine Abkehr von der individuellen Sanierungspflicht vor und zeichnet einen Pfad vor, wie durch Quartiers- und Portfolioansätze ein effizienterer Gebäudebestand geschaffen werden kann. Jeder Mitgliedsstaat soll einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Den Mitgliedsstaaten wird dabei eine gewisse Flexibilität eingeräumt. Sie können zu einem gewissen Maß entscheiden, auf welche Gebäude sie abzielen und welche Maßnahmen sie dabei einsetzen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass mindestens 55 Prozent der Einsparung des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht wird. Für den Nichtwohngebäudebestand sind energetische Mindestanforderungen vorgesehen, die das Ziel haben, bis 2030 16 Prozent der ineffizientesten Gebäude zu sanieren und bis 2033 26 Prozent zu erreichen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, kommentiert: „Die EU hat sich gegen eine individuelle Sanierungspflicht für Hauseigentümer und stattdessen für einen flexibleren Ansatz entschieden, der Wohn- und Nichtwohngebäude differenziert betrachtet und den Mitgliedsstaaten größere Freiheiten bei der Umsetzung lässt. Auf die Bauindustrie wird mit diesen Maßnahmen eine große Sanierungsaufgabe zukommen, der wir uns stellen werden. Die Bundesregierung muss für die Umsetzung dieser Ziele in Deutschland einen klaren Plan vorlegen und verlässlich darlegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umgesetzt werden sollen. Die Richtschnur dabei muss Kosteneffizienz sein. Jeder eingesetzte Euro muss ein Maximum an CO2-Ersparnis einbringen, der sich durch einen Mix aus effizienterer Gebäudehülle, Gebäudetechnik und klimaneutralen Energiequellen ergibt.
Die Baubranche steht bereit, um mit bauindustriellen Sanierungskonzepten Skaleneffekte bei der Sanierung nutzbar zu machen. Dafür sollte nun konsequent die Sanierung großer zusammenhängender Quartiere und Portfolios vorangetrieben werden: seriell, effizient und technologieoffen im Zusammenhang mit der Wärmeplanung auf Basis erneuerbarer Energien. So können wir dazu beitragen, Sanierungsziele in Summe effektiver und kostengünstiger zu erreichen.“
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin