News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 
Köln (ots) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden.
 
TÜV Rheinland: Vorsicht in Kombination mit Alkohol - Gebrauchsanweisung genau beachten.
"Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

Nur getestetes Feuerwerk zulässig - Nur aus bekannte Quellen kaufen.

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der Registriernummer in Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen. Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.

Raketen nie aus der Hand zünden

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen.

TÜV Rheinland AG
Am Grauen Stein
51105 Köln