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Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten. Die Arbeit des GAEB dient dem allgemeinen Nutzen und orientiert sich an folgenden Grundlagen: * Text- und Produktneutralität, * Praxisnähe, * Wirtschaftlichkeit, * Anerkannte Regeln der Technik.

 

An der ehrenamtlichen Mitarbeit in den Gremien des GAEB können sich alle interessierten Kreise beteiligen.
Die Beschlüsse der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise werden einvernehmlich gefasst.
Bei der Texterstellung werden die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) im Teil C der VOB sowie die sonstigen Normen, Vorschriften und Regelwerke zugrunde gelegt.
Der GAEB schafft hiermit die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf Basis der VOB.

Die Schwerpunkte der GAEB-Arbeit liegen in der Erstellung und Überarbeitung von

* standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung (STLB-Bau)
STLB-Bau -Dynamische BauDaten- ist ein datenbankorientiertes Textsystem zur standardisierten Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung.
* standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ)
STLB-BauZ -Dynamische BauDaten- unterstützt regelmäßig wieder kehrende Unterhaltungsarbeiten an Bauwerken durch speziell auf diesen Aufgabenbereich abgestimmter standardisierter Texte.
* Regelwerken für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses (GAEB DA)
Der „GAEB DA“ stellt mit dem „Aufbau Leistungsverzeichnis“ und dem „dv-technischen Schema XML“ die normative Schnittstelle zum Austausch der fachlichen Informationen zwischen den am Bau Beteiligten zur Verfügung.
* Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung (GAEB-VB).
In den GAEB-VB werden Regelungen für die Abrechnung von Bauleistungen sowie geometrische Lösungen für typische Abrechnungsaufgaben erarbeitet, aktualisiert und harmonisiert. Ziel ist, mit den gleichen Ausgangsdaten an verschiedenen Stellen unabhängig voneinander die gleichen Ergebnisse zu erreichen.

Die Arbeitsergebnisse des GAEB werden vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. herausgegeben.
Sie sind Voraussetzungen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA).

Im GAEB sind die öffentlichen und privaten Auftraggeber, die Architekten und Ingenieure und die Bauwirtschaft durch ihre jeweiligen Spitzenorganisationen vertreten.
Hierzu zählen z.B.:

* Öffentliche Bauverwaltungen
* Wohnungswirtschaft,
* Bauabteilungen der Industrie,
* Bau- und Baustoffwirtschaft,
* Architektenkammern und Ingenieurverbände sowie der
* DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
* Bundesverband Bausoftware e.V.

Gemeinschaftsarbeit

Die für den GAEB tätigen Experten der Facharbeitskreise stellen unentgeltlich ihr Fachwissen zur allgemeinen Nutzanwendung zur Verfügung und garantieren somit die Neutralität und die Akzeptanz der Arbeitsergebnisse.
Durch die paritätische Besetzung aller Gremien wird sichergestellt, dass für ALLE eine tragbare, abgewogene Regelung erreicht wird.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

GAEB-Geschäftsstelle
Der Geschäftsführer
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

Tel.: +49-228-99-401-1530
Fax: +49-228-99-401-1529

 

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Links und Downloads

Hier finden Sie kostenlose Demo-Downloads zur Ausschreibungsbearbeitung u.a. GAEB
>>> CLICK 1

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen)
>>> CLICK 2

GAEB - VIEWER ( kostenloser Download )
>>> CLICK

Informationen zur Anwendung von GAEB

>>> CLICK

Das Programm "GaebGetter" dient dazu, auf einfache Art und Weise die Positionen von GAEB-Dateien (jetzt NEU auch GAEB2000) (genormte elektronische Angebotsdateien aus dem Bauwesen und Handwerk) in die Programme Excel, Access oder Word zu exportieren, sowie ANGEBOTSDATEIEN (D84) zu erstellen. www.mohr-it.de
"GaebGetter" jetzt kostenlos herunterladen und ausprobieren? (hier geht's zum Download)

Zur Korrektur von fehlerhaften GAEB-Dateien nutzen Sie bitte den GAEB-Editor ( www.gaeb-editor.de ) oder den GAEB-Konverter mit integriertem GAEB-Editor ( www.gaeb-konverter.de ).