Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 07.01.2015, die "Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts" (BMWi) im Kabinett beschlossen und damit die Konturen des Gesetzentwurfes vorgezeichnet, den sie im Frühjahr 2015 vorlegen will.
Ausweislich der Eckpunkte möchte die Bundesregierung die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in das deutsche Recht dazu nutzen, ein anwenderfreundliches und modernes Vergaberecht zu schaffen, das rechtssichere Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel ermöglicht. Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Eckpunkte, welche bei Interesse nebenstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden können.
Kabinettbeschluss Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts.pdf
Deutschland ist nach wie vor von einer Vielzahl elektronischer Vergabeplattformen geprägt. Ein Blick in die Vergabepraxis belegt, dass es verschiedene, sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Plattformen bzw. Anbieter gibt, die sich in Funktionalität, technischer Lösung und auch Kosten unterscheiden.
In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass die öffentliche Hand auf „Eigenentwicklungen“ weitestgehend verzichtet und stattdessen mit am Markt etablierten Lösungen arbeitet, die von privaten Anbieter entwickelt wurden.
Die Plattformen, welche beispielhaft in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt werden, bieten unterschiedliche Lösungsumfänge und Geschäftsmodelle zum Thema „eVergabe“ auch für Städte und Gemeinden an. Beachtenswert sind zudem die auf Länderebene etablierten Vergabe- und Bekanntmachungsplattformen, welche ebenfalls von Städten und Gemeinden genutzt werden können (wobei die spezifischen Besonderheiten beachtet werden müssen!). Grundsätzlich gilt: Es gibt sowohl reine Bekanntmachungsplattformen ohne weitere Funktionalitäten als auch Bekanntmachungs- und Vergabeplattformen, die zusätzlich zur Publikation den gesamten Ausschreibungsprozess elektronisch abbilden und kommunalen Vergabestellen und Bietern in Vergabeverfahren Möglichkeiten zur Interaktion anbieten. Details zu den jeweiligen Geschäftsmodellen, insbesondere auch zu den für Städte und Gemeinden (als Auftraggeber) anfallenden Kosten, können den jeweiligen Internetangeboten der Lösungsanbieter entnommen bzw. müssen auf Nachfrage ermittelt werden.
Nach Auffassung des DStGB sollte sich eine Gemeinde vor der Einführung einer eVergabe-Lösung grundsätzlich über den „Eigenbedarf“ sowie umfassend über die Vor- und Nachteile einer spezifischen technischen Lösung informieren. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch ein Erfahrungsaustausch mit Nachbarkommunen oder in der Region sein, sofern hier bereits eVergabe praktiziert wird. Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung der im Internet vorhandenen Vergabeplattformen.
Vergabeplattformen
Es ist zu unterscheiden zwischen offiziellen Plattformen der EU, des Bundes und der Länder und privatwirtschaftlichen Plattformen, wobei letztere durchaus offiziell von Landkreisen, Städten und Gemeinden genutzt werden können.
Privatwirtschaftliche Plattformen*
Bezeichnung: |
Plattform: |
Administration Intelligence |
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bi Medien |
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Cosinex |
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Deutsche eVergabe |
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Deutscher Ausschreibungsdienst |
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Deutsches Vergabeportal | www.dtvp.de |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | www.e-vergabe.gmsh.de |
RIB |
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Subreport Verlag Schawe |
|
Vergabe24 |
EU
Bezeichnung: |
Plattform: |
SIMAP |
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TED |
Bund
Bezeichnung: |
Plattform: |
Bundesverwaltung (BeschABMI) |
Länder
Bundesland: |
Plattform: |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de |
Bremen |
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Freie und Hansestadt Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
keine vorhanden |
Thüringen |
* Die Auflistung gibt keine Auskunft darüber, ob es sich um reine Bekanntmachungsplattformen oder um Vergabeplattformen mit Interaktionsmöglichkeit handelt. Sie erhebt darüber hinaus keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
quelle:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hauptgeschäftsstelle)
Marienstrasse 6
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