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31.01.2023  - Pollert: Familiäre und berufliche Entscheidungen sind Grund für Verdienstunterschiede. Auch sog. bereinigter Verdienstunterschied als Gradmesser für Diskriminierung ungeeignet. - „Gleiche Arbeit von Männern und Frauen beim gleichen Arbeitgeber wird auch gleich bezahlt. Dies ist für unsere Betriebe eine Selbstverständlichkeit und gilt nicht nur überall dort, wo ohnehin Tarifverträge Anwendung finden. Die bestehenden Entgeltunterschiede erklären sich durch unterschiedliche Entscheidungen von Frauen und Männern in Familie und Beruf. Als hessische Wirtschaft haben wir ein hohes Interesse, noch viel mehr gut qualifizierte Frauen möglichst vollzeitnah zu beschäftigen. Doch faktisch wählen Frauen viel häufiger Teilzeit und haben durchschnittlich erheblich längere Erwerbsunterbrechungen durch Familienauszeiten. Zudem arbeiten Frauen öfters bei eher kleineren Arbeitgebern, die häufig weniger bezahlen können als große. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern spiegelt lediglich Unterschiede im Erwerbsverhalten und ist als Gradmesser für Diskriminierung daher ungeeignet“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

Auch der sog. bereinigte Verdienstunterschied berücksichtige nicht alle gehaltsrelevanten Faktoren: „Erwerbsunterbrechungen werden völlig ausgeblendet. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern beim Thema Lohnerwartungen und Risikoeinstellungen. Überall dort, wo das Gehalt frei verhandelt wird, können sich diese Faktoren aber auch auf die Gehaltshöhe auswirken. Es ist daher nicht verwunderlich, dass unterschiedliche Entscheidungen sowohl im Privaten wie auch im Beruflichen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der Fokus sollte deshalb nicht auf Ergebnisgleichheit, sondern auf Chancengleichheit liegen: hier muss der Staat zum Beispiel durch ein zeitgemäßes und flexibles Arbeitszeitgesetz und weiter verbesserte Kinderbetreuungsangebote nachsteuern und damit den Rahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen“ so Pollert abschließend.

Im Jahr 2022 hat der sog. bereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Hessen bei 6 Prozent gelegen. Der unbereinigte Verdienstunterschied, also ein Vergleich über alle Berufe, Branchen und Anforderungsniveaus hinweg, lag hessenweit bei 21 Prozent.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt