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28.09.2022  - Die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei Vorschläge zur Haftung bei Künstlicher Intelligenz und zur Überarbeitung der Produkthaftungs-Richtlinie vorgelegt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die gute Nachricht lautet, dass die neue KI-Haftungsrichtlinie für mehr Rechtssicherheit für unsere Betriebe sorgt, da die EU-Kommission darin eine Reihe von Haftungskriterien festlegt. Dadurch trägt der Kommissionsvorschlag zur Haftung bei Künstlicher Intelligenz (KI) dazu bei, das KI-Haftungsrisiko für unsere Betriebe zu verringern. Die EU-Kommission passt damit endlich die zivilrechtliche Haftung an die digitale Realität an.

Wenn ein Sanitär-Betrieb künftig eine Heizung mit KI einbaut und aktiviert, die eigentliche KI aber nicht beeinflusst, wird entsprechend der vorgeschlagenen Kriterien im Schadensfall nicht der einbauende Sanitär-Betrieb haften, sondern der Hersteller der Heizung oder der sie steuernden Software. Denn nur die Hersteller können die Technologie und Funktionsweise der KI beeinflussen. Die Haftung unserer Betriebe muss sich hingegen auf Verstöße gegen Sicherheitspflichten und rechtliche Verpflichtungen zur Schadensverhütung beschränken.

Es ist außerdem gut, dass die Kommissionsvorschläge für die überarbeitete Produkthaftungs-Richtlinie bei der verschuldungsunabhängigen Produkthaftung ebenfalls so ausgestaltet sind, dass bei der Verwendung neuer Technologien in Zukunft keine unverhältnismäßigen Haftungsrisiken auf Handwerksbetriebe zukommen. Angesichts der Belastungen aus der Pandemie, durch Lieferengpässe und Materialknappheiten und nicht zuletzt durch extrem gestiegene Energiepreise dürfen Handwerksbetriebe nicht auch noch der Gefahr ausgesetzt werden, für Schäden zu haften, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.“

Hintergrund:

Das KI-Gesetz regelt künftig, welche KI-Anwendungen verboten sind, und was bei Hochrisiko-KI zu beachten ist. Die KI-Haftungsrichtlinie ergänzt insoweit das KI-Gesetz und soll regeln, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bei durch KI verursachten Schäden geltend gemacht werden können. Die KI-Haftungsrichtlinie sieht dazu insbesondere Erleichterungen bei der Beweislast vor: durch Offenlegung von Informationen und durch widerlegbare Vermutungen. Die KI-Haftungsregelung, zu der die EU-Kommission jetzt ihre Vorschläge vorgelegt hat, soll die bestehenden zivilrechtlichen Haftungsregelungen ergänzen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin