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30. September 2022 - Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Anfang Juni auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Wenn ab morgen der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro steigt, steigt analog der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk - auf 13 Euro. Dies ist ein Abstand von deutlich über acht Prozent. Der zweite Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6) erhöht sich auf 16,20 Euro. Beide Branchenmindestlöhne sind gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich und gelten bundesweit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte.


Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 01.01.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent): www.die-gebaeudedienstleister.de - "Der deutliche Abstand zur staatlichen Lohnuntergrenze bleibt auch künftig gewahrt", so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Dies ist gerade mit Blick auf den zunehmenden Personalmangel die zentrale und wichtige Botschaft unseres neuen Tarifvertrags."

Nach wie vor taucht im öffentlichen Bild, in der Politik oder der Presse das Klischee auf, die Gebäudereinigung sei mit dem gesetzlichen Mindestlohn in Verbindung zu bringen - dies ist falsch. Seit Einführung zum Jahr 2015 lagen die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk immer deutlich über der staatlichen Lohnuntergrenze. Der BIV setzt daher auf allen Kanälen seine Informationskampagne zum Thema Tarifpolitik in der Gebäudereinigung fort. Unter anderem gibt es anlässlich des neuen Tarifvertrags eine Neuauflage der erfolgreichen "Mindestlohnkarte".

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin