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IG Metall-Umfrage zur Arbeitszeit: vbm stellt schwere Defizite fest. - Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. hat die Umfrage der IG Metall Bayern zur Gestaltung der Arbeitszeit analysiert und dabei schwere Defizite festgestellt.„Aus der Befragung geht hervor, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer mit der betrieblichen Arbeitszeitregelung zufrieden sind. Dies ist ein sehr hoher Wert, der die politischen Forderungen der Gewerkschaft nicht rechtfertigt“, sagte vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.(i.Bild)


Im Einzelnen sieht der vbm unter anderem folgende Schwachstellen:

Beispiel Wunscharbeitszeit, Teil 1: Nach der IG Metall-Umfrage wünschen sich 18 Prozent der Beschäftigten eine Arbeitszeit zwischen 21 und 34 Stunden. Fakt ist, dass es sich dann um Teilzeit handelt. Arbeitnehmer können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einen Antrag auf Teilzeit stellen.

Beispiel Wunscharbeitszeit, Teil 2: Insgesamt sind 35 Stunden die Wunscharbeitszeit. Fakt ist, dass dieser Wunsch bereits erfüllt ist, da dies der tarifvertraglichen Regelung entspricht. Fakt ist auch, dass 13 Prozent der Tarifarbeitnehmer in Bayern freiwillig bis zu 40 Stunden arbeiten können. In vielen Betrieben besteht ein deutliches Interesse nach einer Ausweitung der Quote. Zahlreiche gerade junge Bewerber wünschen sich auch aufgrund der höheren Vergütung einen 40-Stunden-Vertrag. Zum Teil ist es gerade im MINT-Bereich für die Gewinnung von Hochschulabsolventen unabdingbar, einen 40-Stunden-Vertrag anbieten zu können.

Beispiel Arbeitszeitgesetz, das der Arbeitszeit Grenzen setzt. Fakt ist, dass sich auch der vbm für ein Arbeitszeitgesetz mit einem Recht auf Ruhezeit einsetzt. Allerdings reicht nach den europäischen Vorgaben statt einer täglichen Höchstarbeitszeitgrenze von zehn Stunden eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Stunden aus bzw. tarifvertragliche Regelungen, durch die dann entsprechend die einzelvertragliche Arbeitszeit auf die Woche verteilt wird. Ebenso brauchen wir flexible Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Ruhezeit, ebenfalls im Einklang mit den europäischen Vorgaben.

Beispiel Schichtarbeit: Die IG Metall beklagt, dass fast die Hälfte der Schichtarbeiter kurzfristig zu Zusatzschichten gerufen wird. Fakt ist: Es handelt sich entweder um Zeiten, die durch bezahlte Freistellung wieder kompensiert werden oder um extra bezahlte Mehrarbeit. Zudem werden Lage und Verteilung der Arbeitszeit in mitbestimmten Betrieben mit dem Betriebsrat vereinbart. Es handelt sich also nicht um eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers.

Beispiel Freischichten: Nach der IG Metall-Umfrage würden 83 Prozent der Schichtarbeiter gerne frei entscheiden, wann sie Freischichten nehmen. Die Gewerkschaft verbindet dies mit der Forderung auf Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entgeltausgleich. Fakt ist, dass die Wünsche der Beschäftigten stets mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden müssen. Gleitzeit in der Produktion ist nur sehr eingeschränkt realisierbar.

Beispiel Leistungsdruck: Die IG Metall beklagt, dass die Mehrheit der Beschäftigten oft länger arbeitet, um ihre Aufgaben erledigt zu bekommen. Fakt ist, dass es für diese Situation unter anderem Zeitkonten gibt, mit denen die langen Tage durch bezahlte Freizeit wieder ausgeglichen werden.

Brossardt abschließend: „Der Wunschliste der IG Metall fehlt der notwendige Bezug zur Realität. Jede Flexibilität im Bereich der Arbeitszeit muss sich an den betrieblichen Bedürfnissen orientieren.“




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