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Häuslebauer, Wohnungskäufer und Modernisierer dürfen sich freuen. Die neue Bundesregierung will sie künftig stärker unterstützen. Konkret sollen bauwillige Familien und die energetische Modernisierung finanziell gefördert werden. Des Weiteren plant die Große Koalition, die Verbraucherrechte beim Bauträgergeschäft zu stärken. Verbraucherschützer begrüßen die getroffenen Koalitionsvereinbarungen, drängen jedoch zur Eile bei der Umsetzung: „Nach den langen Verhandlungen ist es wichtig, dass die neue Regierung die geplanten Maßnahmen schnell umsetzt. Die Verbraucher benötigen Planungssicherheit“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer beim Bauherren-Schutzbund e.V (BSB). Viele Verbraucher warteten aktuell mit ihrer Bau- oder Kaufentscheidung auf die Einführung der Maßnahmenpakete.

Mit einem zehnjährigen Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind will die Große Koalition Familien bei der Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Der frei werdende Mietraum würde im Gegenzug der Wohnungsknappheit entgegenwirken. Becker warnt jedoch: „Damit die Förderung ihr Ziel erreicht, darf das Geld nicht zu einem weiteren Anstieg von Grundstückspreisen und Baukosten führen.“ Unklar sei zudem, wie und zu welchem Zeitpunkt das Fördergeld zu beantragen sein wird. Damit private Bauherren schnell von der Zulage profitieren können, müsse hier Klarheit geschaffen werden.

Stärker gefördert werden soll künftig auch die energetische Gebäudemodernisierung. Dies ist dringend notwendig: „Bei der privaten Gebäudemodernisierung besteht seit Jahren Handlungsbedarf. Die Entscheidung der neuen Bundesregierung, Verbraucher hierbei besser zu unterstützten, ist ein wichtiger Schritt, um aufzuholen und den gesteckten Klimazielen näher zu kommen“, so Becker. Obwohl das Thema kaum warten könne, sei es im Koalitionsvertrag jedoch nur vage formuliert. Damit Bauherren bereits das laufende Jahr zur energetischen Modernisierung nutzen und nicht abwarten, müssen also schnell konkrete Förderungsbedingungen genannt werden.

Bis heute können Wohnungskäufer keinen rechtssicheren Vertrag abschließen. Aus diesem Grund begrüßt der BSB ausdrücklich, dass seine langjährige Forderung, das Bauträgervertragsrecht grundlegend zu überarbeiten, in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Schutzlücken bestehen hier vor allem im Insolvenzfall des Bauträgers. Geht dieser Pleite, kommt der Verbraucher aktuell kaum aus seinem Vertrag. Becker blickt voraus: „Das Bauträgervertragsrecht ist äußerst komplex. Um die Schutzlücken in einem vertretbaren Zeitraum zu schließen, muss das zuständige Ministerium zügig unter Hinzuziehung aller am Bauträgergeschäft beteiligten Gruppen einen Gesetzesentwurf erarbeiten.“

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