2019 waren die deutschen Augenoptiker statistisch gesehen etwas seltener krank als im Vorjahr.- Die jährliche Auswertung der Augenoptiker Ausgleichskasse (AKA), die für knapp 2.500 mittelständische Augenoptikunternehmen mit ca. 13.000 Mitarbeitern das Risiko des Lohnausgleichs im Krankenfall versichert, ermittelt regelmäßig Branchenzahlen zu den Krankenständen in der Augenoptik anhand Zahlen ihrer Versicherten. In 2019 kam es bei den AKA-Versicherten zu insgesamt 124.368 Krankentagen. Ein Mitarbeiter kommt so im Jahr 2019 auf durchschnittlich 1,8 Krankheitsfälle mit jeweils 5,4 Krankentagen. Die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls ist in 2019 damit von 5,5 auf 5,4 Tage leicht gesunken.
Grundsätzlich lasse sich eine leicht steigende Tendenz bei den Krankenständen beobachten, so Gerd Lehmann, Vorstand der AKA: „Was man durchgängig sagen kann, ist, dass der Krankenstand in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist. Es sind keine gewaltigen Sprünge, aber es gibt eine leicht steigende Tendenz.“ Ein Grund hierfür könnten die wachsenden Anforderungen und damit zusammenhängend ein erhöhtes Stressrisiko vor dem Hintergrund des in der Branche herrschenden Fachkräftemangels sein.
Die AKA ist ein freiwilliges Ausgleichsverfahren für Augenoptiker und Hörakustiker. Die geringeren Krankheitszeiten innerhalb der Branche und die effiziente Verwaltung ermöglichen einen sehr günstigen Beitrag. Neben diesen günstigen Beiträgen, von denen augenoptische Betriebe profitieren können, zeichnet sich die AKA insbesondere durch die schnelle Erstattung und die persönliche Betreuung aus. Darüber hinaus bietet die AKA auch Hilfen zum Thema Gesundheitsmanagement. Lehmann: „Wir haben ein Programm aufgesetzt, um Betriebe zu beraten, wie sie ihre Betriebssituation verbessern, wenn besonders viele Krankenstände auftreten. Mittels eines externen Beraters bieten wir für Unternehmen ein Gesundheitsmanagement an. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels, wo jeder krankheitsbedingt ausfallende Arbeitnehmer problematisch ist, ist dieses Angebot interessant für Arbeitgeber.“
Wenn Sie für die gesetzlichen Pflichtumlagen U1 und U2 noch kein Mitglied bei der AKA sind, melden Sie sich jetzt an oder geben Sie für eine Kontaktaufnahme diese Information an Ihren Steuerberater weiter.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG
Generationenweg 4, 44225 Dortmund
Tel. 0231 5522-120, Fax 0231 5522-129
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