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Innovation, Umweltbewusstsein und Stärke in der Krise –der KfW Award Gründen 2020 sucht wieder! - Unternehmerinnen und Unternehmer aufgepasst: die Bewerbungsphase für den diesjährigen, mit insgesamt 30.000 Euro dotierten, KfW Award Gründen ist gestartet. Die KfW Bankengruppe Unternehmen zeichnet außergewöhnliche Start-ups und Unternehmen seit 1998 mit dem KfW Award Gründen aus. In diesem Jahr fiel die Entscheidung für die Ausrichtung nicht leicht, da auch die Gründer- und Start-up-Szene von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen ist. Der Wettbewerb 2020 soll daher als „Mutmacher“ fungieren und die enormen Leistungen junger Unternehmen besonders anerkennen: Was waren die spezifischen Herausforderungen und was haben die Unternehmen unternommen, um die Krise bestmöglich zu meistern? Wer oder was hat ihnen besonders geholfen? Auswirkungen der Pandemie auf Umsätze und Unternehmensergebnis werden von der Jury entsprechend berücksichtigt. 

 

Ab dem 1. Juli 2020 können sich junge Unternehmen sowie Start-ups aller Branchen ab Gründungsjahr 2015 für den KfW Award Gründen bewerben. Die Teilnahme ist ebenfalls für Gründer*innen möglich, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. 

·      Die Online-Bewerbung ist seit dem 1. Juli und noch bis zum 21. September möglich.

 

·      Gesucht werden Erfolgsbeispiele trotz Corona-Pandemie. 

 

·      Teilnehmen können Unternehmen/Nachfolger ab Gründungsjahr 2015. 

 

·      Prämiert wird ein Unternehmen aus jedem Bundesland und ein Bundessieger.

 

·      Die Jury vergibt einen Sonderpreis. 

 

·      Die Preise sind insgesamt mit 30.000 Euro dotiert.

 

Die Auswahl der Sieger*innen trifft eine Jury, die mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW Bankengruppe, aus Politik und Wirtschaft – z. B. Landesförderinstituten und Industrie- und Handelskammern – besetzt ist. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise bewertet die Jury nicht nur Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität und prüft zudem, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden. Unternehmen aller Branchen können sich bewerben.

 

Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert, das ab dem Jahr 2015 gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurde. Das Preisgeld für diese Landessieger*innen beträgt jeweils 1.000 Euro. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der mit zusätzlich 9.000 Euro Preisgeld dotiert ist. Zusätzlich hat die Jury die Möglichkeit, einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 EUR zu vergeben. 

 

Die Preisträger*innen werden am 28. Oktober 2020 bekannt gegeben. Zudem berichtet der TV-Sender n-tv in einer Sondersendung über den*die Bundessieger*in und ausgewählte Preisträger*innen. Bei der Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichte werden die Sieger*innen von einer erfahrenen PR-Agentur unterstützt.

 

Das Online-Formular für die Bewerbung gibt´s unter: https://www.kfw-awards.de

 

Sowie weitere Infos

 

zur KfW-Förderung für Gründer*innen: https://www.kfw.de/gründung

 

zu den Gewinner*innen des KfW Awards Gründen 2019: https://www.kfw.de/stories/dossier-kfw-award-gruenden-2019.html

 

zur Gründerplattform des BMWi und der KfW: https://gruenderplattform.de/

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit
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