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Am 1. Juli ist der Startschuss für eine engere Kooperation dreier Wirtschaftsverbände in Berlin gefallen. Dazu haben die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V. (BRB), die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) und der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. eine intensive Zusammenarbeit vereinbart und einen Kooperationsvertrag geschlossen. Das Ziel der drei Verbände ist klar: Künftig wollen sie gemeinsam die politischen Rahmenbedingungen für Recycling-Baustoffe noch besser mitgestalten. Auch räumlich wird die Zusammenarbeit intensiviert. So verlegen BRB und IGAM, ihre Geschäftsstellen in das Haus der Kreislaufwirtschaft des BDE in Berlin. Als Nachfolger von Jasmin Klöckner übernimmt Friedrich Mörig das Amt des Geschäftsführers. „Wir freuen uns über die intensivere Zusammenarbeit mit dem BDE, mit dem wir seit Langem sehr erfolgreich zusammenarbeiten“, so Michael Stoll, Vorstandsvorsitzender der BRB.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Interessen unseres Verbandes durch diesen Schritt in allen Angelegenheiten, insbesondere auch der wichtigen Thematik der Mantelverordnung, noch besser vertreten werden. Nach langjährigem Ringen ist ein bundesweit einheitlicher Kompromiss und damit ein Abschluss der Regelwerke, die in der Mantelverordnung enthalten sind, von größter Bedeutung für unsere Branche.“
 
IGAM-Vorstand Dieter Kersting äußerte sich zufrieden: „Durch die Annäherung an den BDE wird ein noch stärkerer Fokus auf die Kreislaufwirtschaft gelegt. Die Corona-Krise und der damit einhergehende Einbruch der Wirtschaft wird unweigerlich in einem Umbruch dieser resultieren. Dieser Umbruch birgt, auch aufgrund des europäischen Green Deals, eine noch nie dagewesene Chance für den Ausbau einer nachhaltigen, grünen und klimaneutralen Wirtschaft - in anderen Worten: für die Kreislaufwirtschaft. Mit dem neu geschärften Fokus, aber auch durch die Nähe zur Politik, werden wir diese Chance jetzt noch besser nutzen können.“
 
Auch BDE-Präsident Peter Kurth begrüßte die Entscheidung und kommentierte: „Ich freue mich sehr über diese Kooperation. Abbruch- und Bauabfälle stellen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Optimierung seiner Verwertung und ein verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen steht im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen. Dafür setzen wir uns nun besser vernetzt ein.“
 

Für mehr Klima- und Ressourcenschutz: Deutsche Umwelthilfe und BDE fordern konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung.
 
Unnötige Verbrennung von Gewerbeabfällen heizt den Klimawandel an – Noch immer missachten viele Betriebe Sammel- und Recyclingpflichten der Gewerbeabfallverordnung – Deutsche Umwelthilfe und BDE fordern flächendeckende Kontrollen durch die Bundesländer und Sanktionen bei Verstößen
 
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordern die Bundesländer gemeinsam zu einem konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung und einer Sanktionierung von Verstößen auf.Anlass sind die Ergebnisse einer Umfrage der DUH unter den Bundesländern, wonach die Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung häufig eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert wird. Wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, so könnten jährlich 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt werden. Das entspricht einem Einsparpotenzial von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
 
„Die Ergebnisse unserer Umfrage zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sind ernüchternd. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen über keinerlei Informationen darüber, was die unteren Abfallbehörden eigentlich treiben. Oft wird nur anlassbezogen kontrolliert, auf quantitative und qualitative Vorgaben zu den Prüfungen verzichtet oder es findet sogar eine Vorankündigung von Kontrollen statt. So kann ein wirksamer Vollzug von Umweltgesetzen nicht funktionieren. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger zusammen mit anderen Abfällen erfasst und verbrannt werden“, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
 
Angesichts der Ergebnisse der DUH-Umfrage verwundert es nicht, dass noch immer viele Gewerbetreibende die eigentlich strengen Pflichten zur Getrenntsammlung missachten – zu Lasten der Umwelt und ordnungsgemäß agierender Wirtschaftsakteure. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwendig sortiert werden und lassen sich kaum recyceln. Im Ergebnis werden mehr als 90 Prozent der gemischten Gewerbeabfälle verbrannt.
 
BDE-Präsident Peter Kurth betont die große Bedeutung eines flächendeckenden Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung: „Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich ebenso in der Großindustrie bewährt hat, auch bei kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Doch rechtliche Regelungen sind nur so gut wie deren Umsetzung in der Praxis. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen einen Vorteil. Das setzt ordnungsgemäß handelnde Unternehmen in ungerechtfertigter Weise unter Druck. Zudem gibt es nur dann Verlässlichkeit für Investitionen, wenn Gesetze auch vollzogen werden und ihre tatsächliche Wirkung entfalten. Die Bundesländer dürfen beim Vollzug nicht länger mit angezogener Handbremse fahren. Auch Corona darf kein Vorwand sein, die Gewerbeabfallverordnung nicht zu vollziehen. Gerade im Umweltrecht ist ein konsequenter Vollzug essenziell und unverzichtbar.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin
 
13.07.2020