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16.07.2020  -  Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) begrüßt, dass das Land NRW das Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe vorläufig angehalten hat – dies aufgrund bestehender Probleme bei den Abrechnungsvorgaben. „Über die Hotline der IHK hatten sich in den letzten Tagen viele Unternehmen gemeldet, die die Abrechnungsmodalitäten für die Soforthilfe vor Probleme stellte“, so stv. IHK-Hauptgeschäftsführerin Veronika Lühl. Als besonders belastend wirken sich für die Betriebe die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckten Personalkosten (u.a. 450-Euro-Minijobber, Auszubildende) wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen aus. Die IHKs in NRW hatten die Landesregierung bereits frühzeitig in Vorgesprächen zu dem Rückmeldeverfahren auf die Fragen hingewiesen.

 

 

Die Bundesregierung will die Abrechnungsmodalitäten erneut überprüfen und hat nun alle Länder darum gebeten, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. In Gesprächen zwischen Bund und Land wird nun eine Lösung gesucht. Es gilt, so die IHK, die Gespräche erstmal abzuwarten.

 

Unternehmen, die bereits ihren Liquiditätsengpass berechnet und zurückgemeldet haben oder bereits Geld zurücküberwiesen haben, soll kein Nachteil entstehen. Das Land will diese erneut kontaktieren.

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen