30.12.2020 - Brossardt: „Fachkräftezuwanderung bleibt vor allem mittelfristig wichtig für Wachstum und Wohlstand im Freistaat“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstreicht die Bedeutung von schnellen und unkomplizierten Verfahren zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und begrüßt, dass hierfür mit der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) ein weiteres Serviceangebot geschaffen wurde. Die ZSEF, die im Dezember ihre Arbeit aufgenommen hat, ist bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt und unterstützt die Betriebe bayernweit bei der Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. „In Bayern haben Arbeitgeber jetzt eine echte Wahlmöglichkeit. Neben den örtlichen Ausländerbehörden steht mit der ZSEF eine weitere Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung bereit“, lobt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Nach Einschätzung der vbw darf die aktuelle konjunkturelle Lage nicht darüber hinwegtäuschen, dass bayerische Unternehmen mittel- und langfristig zur Fachkräftesicherung auf die gezielte Anwerbung von ausländischen Fachkräften angewiesen sind. „Die demografische Entwicklung führt dazu, dass in einigen Branchen und Regionen der Fachkräftebedarf künftig nur gedeckt werden kann, wenn neben der Aktivierung aller inländischen Potenziale auch eine gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte gelingt“, betont Brossardt.
Die vbw begrüßt daher ausdrücklich das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Fachkräftesicherung ist eine Daueraufgabe. Die Neuregelungen erleichtern die Anwerbung ausländischer Fachkräfte und stellen gleichzeitig sicher, dass die Zuwanderung sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientiert“, so Brossardt.
Beratung und praktische Unterstützung bei der Gewinnung von internationalen Fachkräften bekommen Unternehmen auch durch die Taskforce Fachkräftesicherung+ – das Herzstück der von der vbw mit der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufenen Initiative Fachkräftesicherung FKS+. Ihr Ziel ist es, branchenübergreifend Unternehmen in Bayern bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen – das umfasst auch die Beratung zur Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland.
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Erleichterungen für die Gewinnung von Fachkräften
Ministerin Trautner: „Wir ermöglichen ein rasches und unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“. - Zum 1. Januar 2021 wird das geänderte Bayerische Anerkennungsgesetz (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BayBQFG) in Kraft treten. Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Da unsere Wirtschaft im Moment vor großen Herausforderungen steht, wollen wir sie auch bei der Gewinnung von Fachkräften bestmöglich unterstützen. Dafür ist es unerlässlich, bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein rasches und unbürokratisches Verfahren zu ermöglichen, damit auch Fachkräfte aus Drittstaaten mit entsprechenden Qualifikationen möglichst schnell nach Bayern kommen können.“
Anträge auf Berufsanerkennung sollen im Rahmen des neuen beschleunigten Fachkräfteverfahrens aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in zwei statt bislang in drei Monaten bearbeitet werden. „Damit gilt dies ab 1. Januar unter anderem auch für die Berufe Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Pflegefachhelfer/in, Architekt/in und Ingenieur/in“, so Trautner weiter.
Auch im Bereich Digitalisierung sieht das Gesetz Neuerungen vor: Unterlagen aus Drittstaaten können nun elektronisch bei den Anerkennungsstellen vorgelegt werden. Das erleichtert das Verfahren immens. Die Gesetzesänderung dient primär der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten war. Damit das FEG seine volle Wirkung entfalten kann, musste es auch für in Bayern geregelte Berufe in bayerisches Landesrecht implementiert werden.
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