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30.12.2020. Für fast 80 Prozent der Beschäftigten in Bayern gelten direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das hat eine Auswertung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. von Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie INIFES und des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ergeben.Im Einzelnen galt im Jahr 2019 für 45 Prozent der Beschäftigten ein Flächentarifvertrag. Sechs Prozent der Beschäftigten unterlagen einem Haustarifvertrag. Außerdem orientierten sich die Arbeitsbedingungen von weiteren 28 Prozent der Beschäftigten an den Regelungen des Flächentarifvertrags. „Im Vergleich zum Vorjahr hat die direkte Tarifbindung um drei Prozentpunkte abgenommen. Die Orientierung am Flächentarif nahm um vier Prozentpunkte ab und die Zahl der Haus- und Firmentarifverträge legte um einen Prozentpunkt zu“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Brossardt: „Orientierung am Flächentarif nimmt zu, direkte Tarifbindung sinkt“

 

2005 lag der Anteil der Beschäftigten, die dem Flächentarif unterlagen, noch bei 62 Prozent. „Die Gewerkschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass zu komplexe, überfrachtete und nicht der betrieblichen Wirklichkeit entsprechende Tarifverträge ein zu starres Korsett haben entstehen lassen. Das ist für viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, nicht mehr umsetzbar. Und doch zeigt der seit Jahren stabile Anteil von fast 80 Prozent an Beschäftigten, für die direkt oder indirekt ein Tarifvertrag gilt, dass die Unternehmen grundsätzlich bereit sind, die Arbeitsverhältnisse durch tarifvertragliche Regelungen ganz oder zum Teil zu gestalten“, so Brossardt. Betrachtet man allein die Betriebe, wendet auch hier eine deutliche Mehrheit, nämlich knapp 60 Prozent, direkt oder indirekt einen Tarifvertag an.

 

„Denn im gleichen Umfang wie die unmittelbare Bindung an einen Flächentarifvertrag abnimmt, steigt der Anteil der Betriebe, die ihre Arbeitsbedingungen grundsätzlich am Tarifvertrag orientieren, in einzelnen Punkten aber abweichende Regelungen treffen. Daher ist es nötig, im Tarifbereich das Kostenniveau zu begrenzen sowie Öffnungsklauseln und variable Elemente zu integrieren, damit Flächentarifverträge für Firmen mit differenzierten Belangen attraktiver werden. Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln“, verlangt Brossardt und ergänzt: „Es müssen mehr Themen als bisher auf sachnäherer betrieblicher Ebene geregelt werden.“

Brossardt wies darauf hin, dass Tarifbindung trotz allem kein Selbstzweck ist: „Wenn Unternehmen außerhalb des Flächentarifvertrags größere Erfolgschancen sehen, dann muss diese Freiheit erhalten bleiben. Daher stehen wir entschlossen zur grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Flächentarifverträge sind wichtig als `Richtschnur´ für passende Arbeitsbedingungen. Es ist nicht so, dass nicht tarifgebundene Unternehmen schlechtere Bedingungen anbieten als tarifgebundene – häufig gehen die außerhalb von Tarifregelungen gewährten Leistungen sogar über die tariflichen hinaus.“

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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