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25 Jahre Vertrag von Maastricht: Grundlage für das geeinte Europa Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat den Vertrag von Maastricht, der vor 25 Jahren, am 01. November 1993, in Kraft trat, als wichtiges Element zur europäischen Einigung gewürdigt.- Die vbw warnte aber davor, in allen Bereichen „mehr Europa“ zu verwirklichen. „Mehr Europa ist sinnvoll in der Handels-, Asyl-, Außen- und Sicherheitspolitik. Wo Reformen aber auf mehr Regulierung, mehr Bürokratie und mehr Transfers hinauslaufen, da widersprechen wir“, sagte Brossardt.

Mit diesem Vertragswerk, das an die Stelle der 1957 geschlossenen Römischen Verträge trat, wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. „Wir brauchen ein starkes und geeintes Europa. Denn eine Gemeinschaft mit 500 Millionen Menschen hat in der Welt ein viel größeres Gewicht als ein Land mit 80 Millionen. Der Vertrag von Maastricht ist die Grundlage, um gemeinsam die vielen Herausforderungen in den Griff zu bekommen. Die Bedeutung eines geeinten und starken Europas wird derzeit umso wichtiger: Außenpolitisch machen uns die weltweiten protektionistischen Tendenzen, die daraus resultierenden internationalen Handelskonflikte und die instabile Lage in vielen Teilen der Erde zu schaffen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw fordert, einen Kurswechsel in der Sozialpolitik vorzunehmen. „Der Vertrag enthält ein Protokoll über die Sozialpolitik, mit dem erweiterte gemeinschaftliche Zuständigkeiten geschaffen wurden, um arbeitsrechtliche Mindeststandards zu setzen und den sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene zu fördern. Die Realität in der EU geht in der Zwischenzeit aber deutlich über diese Zielvorgaben hinaus. Immer mehr arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen haben ihren Ursprung in der EU, die Regelungen werden immer kleinteiliger. Jüngstes Beispiel ist die ‚Europäische Säule sozialer Rechte‘. Sozialpolitik muss aber Sache der Mitgliedstaaten bleiben, das gebietet das Subsidiaritätsprinzip. Die EU darf ihre Kompetenzen in diesem Bereich nicht länger überschreiten“, sagte Brossardt. Aus diesem Grund lehnt die vbw auch eine „Europäische Arbeitslosenversicherung“ strikt ab. „Die geplante neue Versicherung ebnet den Weg in eine Transferunion“, warnte Brossardt.

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