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Handwerkskammer Dortmund begrüßt Bundestagsbeschluss  - Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Erleichterungen bei der Umsetzung von Datenschutz-Regelungen beschlossen. Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund: „Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz kommt vor allem den kleinen Handwerksbetrieben entgegen, die im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung  zusätzlich durch Bürokratie belastet werden.“


Unter anderem sieht das neue Gesetz vor, die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von zehn auf 20 Mitarbeiter anzuheben. Schröder: „Wir haben die Anhebung dieser Grenze schon lange gefordert, da die derzeitigen Regelungen nicht praxisgerecht ausgestaltet sind. Handwerksbetriebe dürfen nicht denselben Auflagen unterliegen wie globale Großkonzerne,  da sie kein relevantes Risiko für den Datenschutz darstellen. Dass der Bundestag nun eine erste Differenzierung vorgenommen hat, sehen wir als wichtiges Signal.“
 
Ebenfalls positiv bewertet der Kammer-Präsident, dass die Bundesregierung die berufliche Bildung in den Fokus nimmt. Hierzu stand gestern die erste Lesung des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes im Bundestag an.

Handwerkskammer Dortmund

Ardeystr. 93

44139 Dortmund