Unternehmen müssen, gemäß einer getroffenen Übereinkunft zwischen den zuständigen Bundesministerien, künftig über die Einhaltung „anerkannter Menschenrecht-Standards“ in ihren Lieferketten berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten. „Das Handwerk lehnt dieses Gesetz ab, selbst wenn es im Vergleich zu ersten Entwürfen Erleichterungen enthält", erklärt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
Es schaffe neue bürokratische Belastungen und Risiken für die Handwerksbetriebe, selbst wenn sie auf den ersten Blick gar nicht betroffen seien. „Als Zulieferer sind aber auch die Kleinen in Wirtschaftsketten eingebunden. Es ist abzusehen, dass die Großunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen“ so Neumann.
Handwerkskammer Halle (Saale)
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