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vbm Umfrage zur Arbeitszeit -Bedarf nach Flexibilisierung erfordert neues Arbeitszeitgesetz. 71 Prozent der Beschäftigten in Bayern würden die gesetzlich geregelte Ruhezeit von 11 Stunden zugunsten einer freieren Arbeitszeiteinteilung eintauschen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung der GMS Dr. Jung GmbH in Bayern im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Der Hauptgeschäftsführer der vbw, Bertram Brossardt, ergänzt: „Die Arbeitszeit und die Ruhezeit werden im Arbeitszeitgesetz geregelt. Der Bedarf der Beschäftigten nach flexibleren Arbeitszeitmodellen ist da, er muss jetzt nur richtig adressiert werden: an den Gesetzgeber.“

Außerdem würden 70 Prozent der Befragten ihre Wochenarbeitszeit gerne auf weniger Tage verteilen, um dafür mehrere Tage am Stück frei zu haben. „Das erfordert aber eine Aufhebung der tagesbezogen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zugunsten einer wochenbezogen Betrachtung – ohne die tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Arbeitszeit zu verlängern. Es geht nicht darum mehr zu arbeiten, sondern flexibler“, führt Brossardt aus. Die Beschäftigten wissen, dass die Arbeitszeiten von den betrieblichen Umständen abhängen. Das finden 91 Prozent der Beschäftigten richtig. Doch flexible Arbeitszeiten schaffen aus Sicht der Befragten viele Vorteile. 75 Prozent finden, dass es die Motivation steigert, 74 Prozent sehen positive Auswirkungen für die Gesundheit und 71 Prozent eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen der Art und dem Umfang verschiedener Tätigkeiten. Schon das Lesen einer E-Mail oder ein dienstliches Telefonat in der Freizeit gilt demnach als Tätigkeit im Sinne des Arbeitsvertrages. Allerdings sehen das weniger als 50 Prozent der Beschäftigten so. Ob etwas als reguläre Arbeit empfunden wird, hängt für Arbeitnehmer von verschiedenen Kriterien ab: So finden 76 Prozent die Dauer des Aufwands entscheidend.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich einig, dass die Arbeitszeitregelungen an die aktuellen betrieblichen und individuellen Bedürfnisse angepasst werden sollten. Die Fortschritte bei den digitalen Kommunikationsmitteln haben Möglichkeiten geschaffen, die genutzt werden wollen. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber sinnvolle Differenzierungen zulässt und das Arbeitszeitgesetz fit für die Zukunft macht“, betont Bertram Brossardt.

Die Umfrage wurde im März unter 2009 willkürlich ausgewählten Personen in Bayern durchgeführt.

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