Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) unterstützt mit Nachdruck einen Entschließungsantrag zur besseren finanziellen Förderung von Flüchtlingen in Ausbildung oder Studium, den das Land morgen (08.06.) im Bundesrat einbringt. „Wenn eine Gesetzeslücke dazu führt, dass staatliche Hilfen ausbleiben oder gekappt werden und in der Folge Gestattete oder Geduldete den eingeschlagenen Weg abbrechen, weil die Vergütung nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann ist das absurd“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Momentan tut sich vor allem für Geflüchtete mit dem Aufenthaltsstatus „Gestattete“, aber auch zum Teil für Geduldete mit Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten, eine Förderlücke auf. Der Grund: Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sozialgesetzbuch sind in diesem Punkt nicht aufeinander abgestimmt. Gestatteten und Geduldeten droht je nach persönlichen Voraussetzungen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums eine Förderlücke. Sie bekommen dann trotz eines Bedarfs keine Leistungen, um während der Ausbildung oder des Studiums abgesichert zu sein.
Reichhold: „Das führt dazu, dass gerade diejenigen bestraft werden, die bereit sind Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen.“ Dies schade der Integration und vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs auch den Betrieben. Einzelfall-Lösungen, wie sie teilweise über soziale Freiwilligkeitsleistungen von Kommunen erfolgten, seien zwar erfreulich, könnten jedoch keine rechtssichere Perspektiven für Auszubildende und Betriebe schaffen.
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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