Sozialministerin Kerstin Schreyer erteilt der Anrechnung des neuen Familiengeldes auf Hartz IV eine klare Absage: „Entscheidung von Bundessozialminister Heil ist nicht nachvollziehbar und unsozial!" - Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat die heutige Entscheidung des Bundessozialministers Hubertus Heil zur Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen scharf kritisiert. „Die Haltung des Bundessozialministers ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und rechtlich schlichtweg falsch. Diese Entscheidung darf nicht zu Lasten der Familien gehen, die es ohnehin schon schwerer haben.
Offenbar ist es Ziel des SPD-Bundessozialministers, einkommensschwachen Familien in Bayern die Vorteile der bayerischen Leistungen zu verwehren. Die betroffenen Familien hätten so vom Familiengeld keinen Vorteil. Ich frage mich, ob hier Wahlkampfinteressen Triebfeder waren, um der Bayerischen Staatsregierung den politischen Erfolg zu missgönnen. Die Interessen unserer bayerischen Familien werden einfach komplett ignoriert. Wir wollen, dass das neue Familiengeld allen Familien in Bayern zugutekommt!“
Die Bayerische Staatsregierung stützt sich dabei auf zwei einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Nach einer Ausnahmeregelung müssen erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet werden. Außerdem, so die Ministerin, „verfolgt das bayerische Familiengeld ganz klar eine andere Zielsetzung.“ Im Gesetz werden ganz konkrete Erwartungen an die Verwendung, wie die frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen, benannt und ausdrücklich beschrieben. „Eine Anrechnung auf Harz IV kommt somit überhaupt nicht in Frage. Wir werden deshalb das Bayerische Familiengeld auf jeden Fall zusätzlich zu Hartz IV-Leistungen auszahlen“, so Schreyer abschließend.
Auch die Rechtsexperten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben das Bayerische Familiengeld zunächst in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Allerdings ist diese dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgeordnet.
SPD benutzt einkommensschwache Familien als Wahlkampf-Spielball
Familienministerin Schreyer: „SPD-Landtagsfraktion benutzt einkommensschwache Familien und Landeserziehungsgeld als Wahlkampf-Spielball“ „Wir erleben gerade einen Tiefpunkt der SPD-Sozialpolitik. Die Sozialdemokraten machen einkommensschwache Familien zum Spielball ihrer Wahlkampftaktik und lassen Familien mit Hartz IV über die Klinge springen“, beschreibt Familienministerin Kerstin Schreyer die aktuelle Diskussion um das Bayerische Familiengeld.
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) mitteilen lassen, das Bayerische Familiengeld auf existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV anrechnen lassen zu wollen. Daraufhin forderte die SPD-Landtagsfraktion die Wiedereinführung des Landeserziehungsgeldes.
„Als die Grünen das Landeserziehungsgeld vor zwei Jahren abschaffen wollten, hat die SPD-Landtagsfraktion dem nicht widersprochen, sondern sich enthalten. Genau die Personen, die das Landeserziehungsgeld jetzt als Feigenblatt gegen eine nicht nachvollziehbare Anrechnung von Hartz-IV-Leistungen auf das Familiengeld instrumentalisieren, haben noch 2016 dessen Abschaffung billigend in Kauf genommen“, erklärt Schreyer. Die CSU-Landtagsfraktion hatte damals im Gegensatz zur SPD gegen eine Abschaffung des Landeserziehungsgeldes gestimmt. Gleichzeitig setzte sie sich für eine Anhebung der Einkommensgrenzen ein, worauf die SPD ebenfalls verzichten wollte.
Schreyer weist außerdem darauf hin, dass das Familiengeld von der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit im Juli schriftlich als nicht anrechenbar auf Hartz IV eingestuft wurde. „Das Familiengeld ist eine Weiterentwicklung des Landeserziehungsgeldes. Dieses wurde nicht auf Hartz IV angerechnet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bundesarbeitsminister Heil nun einkommensschwachen Familien dieses Geld verweigern möchte“, verdeutlicht Schreyer und bekräftigt: „Wir werden das Bayerische Familiengeld daher wie geplant ab dem 1. September an alle bayerischen Familien mit ein- und zweijährigen Kinder auszahlen.“
Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München