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Die neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen eine klare Entwicklung: Die durchschnittliche Altersrente von Frauen, die neu in Rente gehen, hat sich in den letzten vier Jahren um über 31 Prozent erhöht. Während sie im Jahr 2013 noch bei monatlich 546 Euro lag, ist sie 2017 bereits auf 716 Euro gestiegen. Grund hierfür ist vor allem die Einführung der Mütterrente I im Jahr 2014. Mit dieser wird Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern ein zweites Kindererziehungsjahr bei der Rente anerkannt. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer zeigte sich zufrieden mit dieser Entwicklung: „Die Zahlen der Rentenversicherung sprechen eine klare Sprache: Unser Einsatz für die Mütterrente zeigt große Wirkung. Dank unserer intensiven Bemühungen, die Kindererziehungsleistung stärker zu honorieren, bekommen Mütter nun mehr Rente. Die Mütterrente ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Altersarmut bei Frauen.“

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine bessere Anerkennung der Kindererziehung in der Rente ein. Das aktuelle Rentenpaket sieht mit der Mütterrente II weitere Verbesserungen zum 1. Januar 2019 vor. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden danach 2,5 Erziehungsjahre angerechnet. Das bedeutet für die betroffenen Mütter eine Rentenerhöhung von 192 Euro pro Jahr und Kind. „Die Ausweitung der Mütterrente ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem wollen wir die Gerechtigkeitslücke vollständig schließen und uns weiterhin für die Anerkennung von drei Erziehungsjahren pro Kind wie bei den Müttern mit nach 1992 geborenen Kindern einsetzen“, so die Ministerin abschließend.

Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales

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