vbw kritisiert Zustimmung des Bundestags zum Rückkehrrecht für alle von Teilzeit in Vollzeit - Brossardt: „Regelung erschwert Personalplanung der Unternehmen erheblich“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bedauert das gestrige „Ja“ des Deutschen Bundestags zur Einführung eines Rückkehrrechts für alle von Teilzeit in Vollzeit. „Das neue Gesetz schafft zusätzliche Bürokratie, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Schon die bestehenden Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit, zum Beispiel bei Eltern- oder Pflegezeiten, stellen die Betriebe vor große Hürden bei der Personalplanung“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw kritisiert, dass der Arbeitgeber künftig für den Arbeitnehmer, der befristet in Teilzeit gehen möchte, nicht nur einen Ersatz auf Teilzeitbasis einstellen, sondern diesen auch noch befristen muss. „Es ist äußerst schwer, auf dem Arbeitsmarkt solche Kräfte zu finden“, betonte Brossardt. Verheerend sind nach seinen Worten auch die nun beschlossenen befristeten „Minireduzierungen“ um nur wenige Stunden.
Brossardt: „Diese kann der Arbeitgeber nicht durch Ersatzeinstellungen auffangen, denn faktisch lässt sich kaum ein befristetes Arbeitsverhältnis mit nur wenigen Wochenstunden schaffen. Auch für den als Ersatz eingestellten Arbeitnehmer ist eine derartige Beschäftigung keine gute Lösung.“ Auch die Ankündigungsfrist von drei Monaten hält die vbw für viel zu kurz, da der Arbeitgeber umfangreiche Vorbereitungen zur personellen Umorganisation treffen muss. Brossardt: „Es hätte einen mindestens doppelt so langen Vorlauf gebraucht.“
Positiv bewertet die vbw lediglich, dass der Arbeitnehmer einen konkreten Arbeitsplatz bezeichnen muss, auf dem er mehr als bisher arbeiten kann, wenn er sich eine Ausdehnung seiner Arbeitszeit wünscht: „Der Arbeitgeber behält damit die volle Organisationshoheit über die Entscheidung, mit wie vielen Arbeitnehmern und mit welchen Arbeitszeiten er seine Dienstleistungen und Produkte erstellen will. Unter dem Strich aber bedeutet die Neuregelung eine weitere erhebliche Mehrbelastung der Unternehmen“, bilanzierte Brossardt.
Die vbw warnt den Gesetzgeber davor, trotz der bereits beschlossenen erheblichen Belastungen weiter an der Regulierungsspirale im Arbeitsrecht zu drehen. Für Anfang 2019 sind erhebliche Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen angekündigt: „Befristete Arbeitsverhältnisse leisten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilität der Gesamtwirtschaft, bauen Einstellungshürden ab und erhöhen Jobchancen“, so Brossardt.
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