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VhU fordert Bundesrats-Initiative der Landesregierung gegen drastische Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten. Pollert: „Wirtschaft nicht in dringend erforderlicher Flexibilität beschränken! Mengenproblem nur im öffentlichen Dienst!“ - Mit wachsendem Grimm beobachtet die hessische Wirtschaft die sich häufenden wirtschaftsfeindlichen Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition – aktuell nun zur Neuregelung des Befristungsrechts. „Diese stellt eine faktische Abschaffung der sachgrundlosen Befristung dar“, so der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Dirk Pollert. „Sie raubt unseren Unternehmen ein gut funktionierende Flexibilisierungsinstrument und jungen und wenig qualifizierten Bewerbern wertvolle Chance auf einen Arbeitsplatz. Dies ist in Zeiten einer eintrübenden Konjunktur und großen geopolitischer Unsicherheiten das völlig falsche Signal.“ Die Bundesregierung plant, die Zahl der sachgrundlos befristeten Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern auf max. 2,5 Prozent der Gesamtbelegschaft zu begrenzen. Weiter soll diese Befristung nur noch für max. 18 Monate statt bisher 24 Monate möglich sein.

Auch die bislang im Gesetz vorgesehene dreimalige Verlängerung des Vertrages soll auf nur eine reduziert werden. „Die Überdehnung des Befristungsrechts ist allein ein Problem des öffentlichen Dienstes, was die schwarz-rote Koalition aber mit den geplanten Änderungen gar nicht angehen will, sondern dem Öffentlichen Dienst mit der sog. Haushaltsbefristung weiterhin dieses Flexibilisierungsinstrument ermöglicht. Stattdessen soll die Wirtschaft reguliert werden, in der Befristungen nur eine Randerscheinung sind, die aber zum Auffangen von saisonalen Auftragsspitzen dringend in unbürokratischer Weise benötigt werden", so Pollert.

In der öffentlichen Wissenschaft sei fast jeder zweite Mitarbeiter befristet beschäftigt (43,6 Prozent), im gesamten öffentlichen Dienst fast jeder zehnte Mitarbeiter (9,5 Prozent). Hingegen liege z. B. in der Metall- und Elektro-Industrie der Anteil gerade einmal bei vier Prozent im Durchschnitt. Außerdem sinke in der Wirtschaft die Anzahl der sachgrundlosen Befristung ständig. Im Ergebnis würden vor allem die Beschäftigten, die weniger qualifiziert sind, die Chance auf den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt verlieren. Für sie ist die sachgrundlose Befristung das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Deshalb fordert die hessische Wirtschaft nicht nur die derzeit bestehenden Befristungsmöglichkeiten zu erhalten, sondern vielmehr den rigiden Kündigungsschutz für die ersten 24 Monate zu lockern.

Dieses Gesetzesvorhaben passt nahtlos in die wirtschaftsfeindliche Serie aus Frühverrentung (Rente mit 63), Brückenteilzeit, die Arbeitgeber zwingt, Vollzeitplätze vorzuhalten, weiteren Einschränkung von Zeitarbeit ebenso wie zur konsequenten Weigerung, wirtschaftsfreundliche Gesetze zu erlassen wie z. B. ein modernes Arbeitszeitgesetz oder eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. „Wir fordern die hessische Landesregierung und den neuen Arbeitsminister Kai Klose auf, im Bundesrat mit ihren fünf Stimmen gegen dieses wirtschaftsfeindliche Gesetz zu stimmen“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)