SPD schlägt Rechtsanspruch auf Home-Office vor. - Die hessische Wirtschaft weist den Vorschlag der SPD nach einem generellen Anspruch auf ein Home Office zurück. „Ein flächendeckendes Arbeiten von zu Hause ist in der Praxis nicht durchsetzbar“, so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert, „weder können Autos im heimischen Wohnzimmer montiert noch die Tätigkeiten einer Krankenschwester oder eines Altenpflegers von zu Hause erbracht werden.“ In vielen Bereichen macht ein Arbeiten im Home Office Sinn. Mobiles und flexibles Arbeiten bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Unabhängig von den technischen Möglichkeiten muss es jedoch grundsätzlich der unternehmerischen Entscheidung vorbehalten bleiben, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Betriebe regeln das besser mit ihren Betriebsräten und Mitarbeitern .
Pollert: „Für alle gesetzlich zu fordern, was nicht für alle geht, ist weltfremd.“
Nach Auffassung der VhU braucht die Praxis in den Unternehmen keinen generellen Rechtsanspruch auf einen Home Office-Arbeitsplatz. In vielen Branchen und Betrieben werden fortlaufend individuelle Lösungen mit den Mitarbeitern und den Betriebsräten einvernehmlich gefunden, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen viel besser gerecht werden, als ein gesetzlicher Anspruch. Gesetzliche Regeln wünschen sich die hessischen Unternehmen an anderer Stelle. „Vor allem sollte das starre Arbeitszeitgesetz modernisiert werden, indem die Tagesbetrachtung der Arbeitszeit durch eine Wochenbetrachtung abgelöst wird“, so Pollert.
Außerdem bedeutet Arbeit im Home Office immer auch, dass Arbeitgeber erhebliche Kosten und erheblichen Aufwand zu bewältigen haben, um datenschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Standards einhalten zu können. „Daher muss ein gesetzlicher Anspruch auf einen Home Office-Arbeitsplatz für alle auch aus diesen Gründen abgelehnt werden“, so Pollert weiter.
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)