Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat anlässlich des 70. Jahrestags der Unterzeichnung des Grundgesetzes (23. Mai) das Regelungswerk als Meilenstein der deutschen Geschichte gewürdigt. „Nach der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland hat das Gesetz den Weg für ein Zusammenleben der Völker in Frieden und Freiheit geebnet. Damit war auch der Grundstein für wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand in ganz Europa gelegt“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Er betonte, dass das Grundgesetz zwar keine konkrete Wirtschaftsordnung vorschreibt, aber klar definierte Grenzen zieht, in denen sich die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung bewegen muss: „Ausgeschlossen ist auf alle Fälle eine staatliche Zwangswirtschaft. Umso bedauerlicher ist es, dass derartige Ideen in jüngster Zeit in der politischen Debatte wieder Auftrieb erhalten haben. Dabei wird verkannt, dass sich gerade das System der Sozialen Marktwirtschaft hierzulande sehr bewährt hat“, so Brossardt. Er rief die Bundesregierung auf, die Soziale Marktwirtschaft wieder zu ihrem Kompass zu machen und den Schwerpunkt nicht allein auf die Sozialpolitik zu legen: „Soziale Marktwirtschaft heißt Solidarität, aber eben auch Eigenverantwortung.“
Brossardt: „Tarifautonomie ist Garant für den Erfolg unseres Wirtschaftsstandorts“
Wesentliches Element des Erfolgs des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist auch die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie. „Arbeitsbedingungen und insbesondere Lohnfindung werden zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Unabhängigkeit der Tarifpartner vor staatlichen Eingriffen hat maßgeblichen Anteil an der hohen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Dies gilt es zu bewahren und auch in Zukunft gemeinsam zu gestalten“, so Brossardt.
Auch die im Grundgesetz verbürgte Koalitionsfreiheit hat nach Überzeugung der vbw entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beigetragen. Brossardt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass diese die positive und die negative Koalitionsfreiheit umfasst: „Die Unternehmen sind folglich in ihrer Entscheidung frei, ob sie sich einem Tarifverband anschließen wollen oder nicht. Daher lehnt die vbw auch Überlegungen des Gesetzgebers ab, denen zufolge tarifgebundene Unternehmen gegenüber nicht tarifgebundenen bessergestellt werden sollen“, sagte Brossardt. Geplante steuerliche Privilegierungen für tarifgebundene Unternehmen oder die Gewährung zusätzlicher Öffnungsklauseln, mit denen von gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden kann, verstoßen nach einer vbw Studie gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes.
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