Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist die Darstellung des DGB Bayern, die Arbeitgeber in Bayern würden durch fehlende Tarifbindung „Lohnraub“ begehen, entschieden zurück. „Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) unterlagen 2017 rund 51 Prozent der Beschäftigten in Bayern direkt einem Flächentarifvertrag, weitere fünf Prozent einem Haustarifvertrag. Außerdem hat sich die Bezahlung von weiteren 23 Prozent der Beschäftigten an einem Tarifvertrag orientiert. Somit gelten für rund 80 Prozent der Arbeitnehmer in Bayern direkt oder indirekt Tarifverträge. Das zeigt: Die Bedeutung von Tarifverträgen in Bayern ist weiterhin hoch und damit auch die Bezahlung nach Tarif“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. - Die vbw weist gleichzeitig darauf hin, dass Tarifbindung kein Selbstzweck ist. „Die Tarifträgerverbände haben es selbst in der Hand, durch wettbewerbsfähige Tarifverträge Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die negative Koalitionsfreiheit beachtet werden: Jedem Unternehmen steht es frei, darüber zu entscheiden, ob es sich einem Tarifvertrag unterwirft oder nicht“, sagte Brossardt. Er forderte, dass die Tarifverträge wettbewerbsfähiger werden müssen: „Erforderlich ist eine moderne Tarifpolitik, die Unternehmen dabei unterstützt, aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung oder der Globalisierung gerecht zu werden. Für die Gewerkschaften heißt das, von Forderungen Abstand zu nehmen, mit denen Tarifverträge überfrachtet werden. Tarifverträge dürfen lediglich Mindeststandards abbilden. Der Tarifvertrag muss einen Rahmen schaffen, darf aber nicht jedes Detail regeln. Wenn wir wieder da hinkommen, steigt auch die Akzeptanz von Tarifverträgen.“
vbw weist Vorwurf des „Lohnraubs“ entschieden zurück
Der Vorwurf des „Lohnraubs“ ist nach Brossardts Worten auch deshalb absurd, weil die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um 27 Prozent gestiegen sind. Die Entgelte in Deutschland liegen um 15 Prozent höher als im Schnitt der Eurozone, in der Industrie sogar um 22 Prozent. „Diese Daten umfassen die tarifgebundenen ebenso wie die nicht-tarifgebundenen Arbeitnehmer. Das zeigt: Deutschland ist und bleibt ein Hochlohnland“, so Brossardt. Auch insgesamt weist die vbw die Berechnung des DGB als wenig seriös zurück und fordert den DGB Bayern auf, zu einem auch in der Sprache sachlichen Ton zurückzukehren.
Die vbw bewertet auch das EuGH-Urteil zur Arbeitszeit vollkommen anders als der DGB. „Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich neue, flexible Arbeitsformen. Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeit geht in die genau entgegengesetzte Richtung. Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und zur Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein.“
Die Ausführungen des DGB zu den Überstunden zeigen laut vbw auch die Dringlichkeit, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. „Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung.“
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