VhU kritisiert Entwurf der Bundesregierung zum Berufsbildungsgesetz - Pollert: „Hessen sollte im Bundesrat auf Nachbesserungen bei der Mindestausbildungsvergütung und den Fortbildungsabschlüssen drängen“. - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes, der heute im Bundesrat verhandelt wird. „Der Entwurf löst konstruierte Probleme, die aus Sicht der Unternehmen gar nicht existieren“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert und macht dies insbesondere bei der Mindestvergütung für Auszubildende deutlich: „Auszubildende haben bereits einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das garantieren die Tarifpartner in bewährter Praxis, indem sie die Vergütungen direkt aushandeln.“
Positiv sei, dass dieser Autonomie im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Vorrang eingeräumt wird. „Kritisch sehen wir jedoch den Vorschlag der zuständigen Ausschüsse im Bundesrat, die Tarifautonomie bis 2021 zu befristen. Die Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bleibt maßgeblich Sache der Sozialpartner und für diesen Tarifvorbehalt sollte sich die Landesregierung einsetzen“, so Pollert.
Auch wenn die VhU die Mindestausbildungsvergütung im Grundsatz kritisiere, unterstütze sie den Vorschlag der Sozialpartner. „Die Bundesressorts konnten keine Einigung über die Mindestausbildungsvergütung erzielen und hatten deshalb die Dachverbände der Sozialpartner – DGB und BDA – gebeten, einen tragbaren Kompromiss auszuarbeiten. Diesen Vorschlag haben die Dachverbände trotz grundsätzlicher Bedenken vorgelegt. Der Gesetzentwurf weicht aber bei der Steigerung der Vergütung des zweiten und dritten Ausbildungsjahrs davon ab – und das ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Wer um einen Vorschlag bittet, sollte diesen dann auch eins zu eins umsetzen. Dafür sollte sich Hessen im Bundesrat stark machen“, plädiert Pollert.
Vorbehalte hat der VhU-Hauptgeschäftsführer gegenüber den geplanten neuen Fortbildungsabschlüssen Bachelor und Master Professional: „Warum müssen zusätzliche Begriffe für Abschlüsse wie Meister und Techniker geschaffen werden, die in der Wirtschaft längst etabliert und anerkannt sind? Das ist aus unserer Sicht überflüssig. Hier unterstützen wir die Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat, auf die Einführung neuer Bezeichnungen zu verzichten.“ Eine Anlehnung an die akademischen Bachelor- und Masterabschlüsse verfehle laut Pollert auch den Zweck einer Aufwertung der beruflichen Bildung. „Das ist eine einseitige Angleichung, die mehr Verwirrung als einen Mehrwert stiftet. Anstatt die Fortbildungsabschlüsse der beruflichen Bildung an die akademische Welt anzupassen, sollte besser die eigene Marke gestärkt werden.“
Weiteren Anpassungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die VhU bei den Vorschlägen zum Prüfungswesen. Erleichternd für die Betriebe wäre es, wenn auch die mündlichen Prüfungen nur von zwei ehrenamtlichen Prüfern abgenommen werden können. Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats, die Freistellung für ehrenamtliche Prüfer noch stärker auszuweiten, erteile die VhU eine Absage. Auch Forderungen nach einer „höheren Berufsbildung“ sieht der VhU-Hauptgeschäftsführer skeptisch. „Hier gehen wir mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit, der von einer höherqualifizierenden Berufsbildung spricht. Wer eine höhere Berufsbildung fordert, geht indirekt von einer niedrigeren aus. Und die gibt es aus meiner Sicht schlicht und einfach nicht“, verdeutlichte Pollert.
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)