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Am Donnerstag berät das Klimakabinett zu CO2-Bepreisung und Klimaschutz. Dazu fordert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Die Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die zur Diskussion stehenden Instrumente – Zertifikatehandel, CO2-Steuer oder CO2-Abgabe – mit Bedacht gewählt oder klug kombiniert werden. Das Gesamtkonzept muss ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Erfordernissen gerecht werden. Das Handwerk ist der Umsetzer der Energiewende. Zusätzliche Belastungen für die klein- und mittelständisch geprägten Handwerksunternehmen müssen dringend vermieden werden. Eine Lösung muss praktikabel und bestenfalls europäisch einheitlich umsetzbar sein und sollte mit einer klaren Entbürokratisierung des bestehenden Besteuerungs- und Umlagensystems im Energie- und Klimaschutzbereich einhergehen.

Das gewählte System darf keine Wettbewerbsverzerrungen auf den mittelständischen Märkten verursachen: So dürfen KMU von einer CO2-Bepreisung nicht stärker betroffen sein als Großunternehmen. Anbietervielfalt und Technologieoffenheit auf Endkundenmärkten müssen gleichermaßen sichergestellt werden.

Die Instrumente müssen zielgenau verlässliche Bepreisungsimpulse setzen, ohne eine zusätzliche Kostenbelastung für gewerbliche und private Energieverbraucher zu verursachen. Die Strompreise in Deutschland sind bereits die höchsten in Europa. Das Aufkommen aus einer CO2-Bepreisung sollte umfassend dafür genutzt werden, diese Mehrbelastung zu kompensieren.

Eine Benachteiligung des ländlichen Raumes muss ebenso verhindert werden. Viele Handwerksunternehmen stabilisieren dort die regionale Wirtschaft und dürfen nicht weiter belastet werden. Das Konzept muss in strukturschwachen Regionen genauso funktionieren wie in Metropolregionen.

Insbesondere bei der Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich kommt dem Handwerk eine entscheidende Partnerrolle zu. Die steuerliche Sanierungsförderung ist der schnellste und wirksamste Hebel, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen und Treibhausgase einzusparen. Sie sollte vor einem CO2-Bepreisungssystem eingeführt werden.

Damit die steuerliche Sanierungsförderung ihre starke Wirkung entfalten kann, muss sie mit dem gebäudebezogenen Energierecht zusammen gedacht werden. Der dafür bereits 2017 vorgelegte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes weist in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, ihn zu beschließen und dem Bundestag zu übermitteln. Unter keinen Umständen darf das Gebäudeenergiegesetz der gegenwärtigen klimapolitischen Diskussion geopfert werden. Wir brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin