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Zum vorgelegten Gesetzentwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf für eine nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages wird eine Zwei-Klassen-Entlastung festgeschrieben, die erfolgreich wirtschaftende Betriebe des #Handwerks benachteiligt und verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist. Deshalb muss aus Sicht des Handwerks der Solidaritätszuschlag vollständig abgebaut werden.

Bei der nun geplanten Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschaftsform die Mehrheit der Betriebe im Handwerk ausmachen, im Ergebnis unberücksichtigt. Das ist nicht hinnehmbar, denn eine Entlastung vom Solidaritätszuschlag muss auch bei den Betrieben und Unternehmen ankommen, die schließlich mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg Arbeitsplätze und Ausbildung sichern. Das gilt umso mehr, als die seit Monaten angekündigte Reform der Unternehmensteuer bis heute nicht vorliegt. Deutschland ist für Unternehmen mittlerweile ein Hochsteuerland. Um im internationalen Vergleich weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es dringend erforderlich, die Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau anzupassen.

Auch vor dem Hintergrund des grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes ist höchst zweifelhaft, ob die geplante Teilabschaffung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags alle Zahler der Ergänzungsabgabe miteinbezogen werden. Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 – zunächst befristet für ein Jahr - als Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Mehrbelastungen aus der Wiedervereinigung zu finanzieren. Ab 1995 wurde der Solidaritätszuschlag für die Finanzierung des Solidarpaktes I und II unbefristet  wieder eingeführt. Hieraus erhalten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um Infrastrukturlücken zu schließen oder die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu verbessern. Allerdings läuft der Solidarpakt II nun zum Ende 2019 aus und zudem fließen aus dem Aufkommen von rund 18 Milliarden Euro nur noch etwa 20% in die ostdeutschen Bundesländer. Damit entfällt auch die ursprüngliche Begründung, diese Ergänzungsabgabe zu erheben.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin