Zur ZDH-Empfehlung zur Aussetzung aller Prüfungstermine bis zum 24. April und dem weiteren Verfahren erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: Die Corona-Pandemie stellt auch die für die Berufsprüfungen zuständigen Handwerkskammern und -innungen vor große Herausforderungen. Betriebe und Auszubildende wollen natürlich die Berufsausbildung zum Ende des Ausbildungsjahres erfolgreich mit einer Prüfung beenden. Auch Meisterschülerinnen und -schüler sowie die sonstigen Absolventen der Höheren Berufsbildung erwarten zu Recht, dass Prüfungen wie geplant abgelegt werden können. Zugleich hat aber auch der Infektionsschutz höchste Priorität. In Prüfungen dürfen deshalb keine Risiken für die Gesundheit von Prüfungsteilnehmenden oder Prüfenden eingegangen werden.
Im Einklang mit den aktuell geltenden Kontakteinschränkungen hat der ZDH bereits empfohlen, alle Prüfungstermine zunächst bis zum 24.04.2020 auszusetzen. Bereits terminierte Prüfungen sollen nach diesem Zeitpunkt nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Infektionsschutz wie geplant durchgeführt werden. Abgesagte Prüfungstermine sollten spätestens ab Juni 2020 nachgeholt werden.
Das Handwerk appelliert an seinen Partner Berufsschule, die zügige Wiederaufnahme der Prüfungsaktivitäten aktiv zu unterstützen. Die Länder werden insbesondere darum gebeten, Berufsschullehrinnen und -lehrer für die Abnahmen von Nachholprüfungen zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese unter Umständen schon in Schulferienzeiten fallen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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