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Liquiditätssicherung für Unternehmen muss auch in der Steuerpolitik oberste Priorität haben! - Zu den Forderungen nach einer Vermögenssteuerabgabe sowie zu den für Handwerksbetriebe nötigen steuerpolitischen Schritten in der akuten Krisenlage erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die im Rahmen der Corona-Krise erneut erhobenen Forderungen nach einer Vermögensteuer sind angesichts der aktuellen Notlage vieler Betriebe und Unternehmen abwegig. Statt ein Steuerinstrument zu fordern, das den Unternehmen Liquidität entzieht und damit die akute Krisenbewältigung konterkariert, müssen auch im Steuerbereich jetzt alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, den Unternehmen in dieser Lage Liquidität zu verschaffen. Für viele Handwerksbetriebe geht es bereits um die Existenz. Sie haben nur ein finanzielles Vorlaufpolster von wenigen Wochen.

Bund und Länder haben der Situation angemessen reagiert und sehr zügig Hilfsmaßnahmen und steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht, die dabei helfen, die Liquidität der Betriebe weiter aufrecht zu erhalten. Notwendig sind aber weitere Entlastungen, die dazu beitragen, den Alltagsbetrieb der Betriebe sicherzustellen und wichtige Kapazitäten dafür nicht mit bürokratischen Prozessen zu binden und zugleich zusätzliche Mittel für mehr Liquidität freizumachen. So sollten Unternehmen kurzfristig die Möglichkeit erhalten, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf Antrag vorübergehend vierteljährlich abzugeben. In Zeiten personeller Notbesetzungen in den Bertrieben sollte zudem die Abgabefrist der Lohnsteueranmeldungen verlängert werden.

Des Weiteren sollten die Verlustverrechnungsmöglichkeiten dahingehend flexibilisiert werden, dass die Möglichkeit geschaffen wird, den Unternehmen einen sofortigen Verlustrücktrag mit den geschätzten Verlusten aus 2020 zu ermöglichen, um ihnen im laufenden Jahr kurzfristig zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Ferner sollte auf die Einführung neuer Compliance-Vorschriften verzichtet werden. Insbesondere mit Blick auf die wichtigen Betriebe des Lebensmittelhandwerks mit Thekengeschäft, die derzeit zur Versorgung der Bevölkerung beitragen, sollte die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von Registrierkassen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verlängert werden.

Durch die Einführung einer Vermögensteuer oder auch nur die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe, würde die effektive Steuerbelastung der Unternehmen weiter erhöht und gerade jetzt dringend benötigte Liquidität aus den Unternehmen abgezogen. Das würde die derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung, das Überleben der Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen in diesen außergewöhnlichen Zeiten durch Steuerstundungen und Fristverlängerungen zu gewährleisten, konterkarieren. Insoweit verbietet sich aus Sicht des Handwerks jede Diskussion über Maßnahmen, die den Unternehmen Liquidität entziehen und so die Krise nur noch weiter verschärfen würden.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin