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VhU zur Erhöhungsdebatte bei Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Rente u. a. -  Steigende Arbeitslosigkeit und millionenfache Kurzarbeit zehren die 26-Milliarden-Rücklage der Bundesagentur für Arbeit ganz oder größtenteils bis zum Jahresende auf. Hierzu erklärt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU): „Was unseren Sozialstaat jetzt endgültig überfordern würde, sind immer neue und höhere Sozialleistungen, um die Grundsicherung als vermeintlich zweit- oder drittklassige Leistung zu umgehen. Unser von den Steuerzahlern mit 50 Milliarden Euro finanziertes Grundsicherungssystem ist leistungsfähig und solidarisch für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben. Es verlangt nur, dass sie ihre Finanzsituation offenlegen, wie sie es übrigens bei jedem beliebigen Kreditantrag auch tun müssten. Daran ist nichts Ehrenrühriges und nichts Beschämendes. Denn jeder weiß, wie schnell man ohne Eigenverschulden in Not geraten kann. Statt die Grundsicherung wirken zu lassen, schafft die schwarz-rote Koalition an diesem System vorbei neue Leistungen und erhöht das Kurzarbeitergeld, verlängert pauschal das Arbeitslosengeld um drei Monate und will eine neue Grundrente einführen. Gerade in der aktuellen, noch längst nicht bewältigten Krise überfordern immer neue Leistungen den Sozialstaat und seine Finanzierer, darunter hauptsächlich auch die jüngere erwerbstätige Generation.“

Pollert: „Grundsicherung als leistungsfähiges System anerkennen, nicht schlechtreden!“

Die Grundsicherung für Erwerbstätige erkennt ausdrücklich die Lebensleistung an: Wer keine Arbeit und nicht genug Geld zum Leben hat, bekommt vom Jobcenter zuverlässig Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Krankenversicherung sowie vergünstigte Nahverkehrstickets und Eintritt in Museen. In der Grundsicherung für Erwerbsfähige sind Wohneigentum, Auto und Altersvorsorge geschützt, und damit auch ein guter Teil der Lebensleistung. Ein 55-jähriges Ehepaar kann z. B. Geld- und Altersvorsorgevermögen von insgesamt 100.000 Euro behalten, dazu noch zwei Autos sowie ein Haus und wird trotzdem von Steuerzahlern unterstützt, die zu großen Teilen selbst kein Wohneigentum haben. In der Grundsicherung im Alter gibt es einen Freibetrag von bis zu 216 Euro für betriebliche oder private Renten.

„Eine noch bessere Anerkennung der erbrachten Lebensleistung könnte über höhere Freibeträge bei der Grundsicherung erreicht werden. Außerdem muss für erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit attraktiver als eine Kleinstbeschäftigung sein, indem die ersten 200 Euro aus einer Beschäftigung auf die Grundsicherung angerechnet werden. Es ist aber ein fataler Irrweg, zur Umgehung der Grundsicherung Leistungen der Arbeitslosenversicherung auszuweiten oder politisch gesetzte Rentenansprüche zu schaffen“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer abschließend.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)