Zu den Beratungen des Bundeskabinetts über das Corona-Steuerhilfegesetz am Mittwoch erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Nach den Corona-Soforthilfen sind jetzt weitere steuerpolitische Maßnahmen nötig, die unbürokratisch und kurzfristig den Liquiditätsspielraum der Betriebe erhöhen. Die bereits im Erlassweg flexibilisierte Möglichkeit des Verlustrücktrages ist eine richtige Entlastungsmaßnahme, die allerdings krisenbedingte Verluste nur unzureichend ausgleichen kann. Zur längerfristigen Liquiditätssicherung sollte daher die steuerliche Verlustverrechnung auf ein zeitgemäßes Rücktragsvolumen erhöht und gleichzeitig der Rücktragszeitraum erweitert werden.
Darüber hinaus erinnern wir die Bundesregierung an ihr Bekenntnis, Belastungen für Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Die Betriebe brauchen in der derzeitigen Pandemiezeit jetzt erst recht eine Bürokratielasten- und Regulierungspause. Beispielhaft ist hier etwa die Fristsetzung zum 30. September 2020 zur Kassenaufrüstung und -erneuerung zu nennen, die nur einzuhalten sein wird, wenn Betriebe jetzt in neue Kassen oder Kassentechnik investieren. Diese Vorgabe wirkt auf viele Betriebe, die derzeit auch wegen Ladenschließungen um ihre Existenz kämpfen und bei denen die Mittel knapp sind, wie aus der Zeit gefallen.
Für die von der Pandemie besonders betroffenen bargeldintensiven Betriebe sollten daher Bund und Länder die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für die Aufrüstung von Kassen über den 30. September 2020 hinaus zeitnah verlängern. Die Betriebe wären ansonsten in den außergewöhnlichen Zeiten der wirtschaftlichen Ungewissheit gezwungen, zum Teil weitreichende Verpflichtungen einzugehen und es käme zu einer Durchlöcherung der von den Bund und Ländern aufgespannten Schutzschirme. Eine Abkehr von den politischen Beteuerungen der „Rückendeckung“ ist unseren Betrieben nicht vermittelbar.
Nicht vergessen werden darf zudem, dass grundlegende Steuerstrukturreformen erforderlich sind, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dies gilt umso mehr, als Deutschland nach einer aktuellen Studie der OECD mittlerweile den Spitzenplatz bei Steuern und Abgaben unter den Industrieländern einnimmt. Unsere Unternehmen werden die Krise nur überwinden können, wenn die steuerlichen Belastungen in Deutschland an das internationale Besteuerungsniveau angeglichen werden. Um das zu erreichen, müssen vor allem die Vorschläge zur Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen und die verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer dringend umgesetzt werden. Zudem sollte der Solidaritätszuschlag kurzfristig für alle Steuerzahler abgeschafft werden.“
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