Warnung vor erneutem Aussetzen der Schuldenbremse. - Die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung sind mit Vorsicht zu genießen: Sowohl die Prognose zur wirtschaftlichen Erholung als auch zur Entwicklung der Steuereinnahmen sind wegen der Corona-Krise von großer Unsicherheit geprägt und weniger verlässlich als in stabilen Zeiten, bilanziert der Bund der Steuerzahler (BdSt). „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge der bevorstehenden Haushaltsaufstellung für 2021 auf Sicht zu fahren und die grundgesetzliche Schuldenbremse voreilig nicht ein weiteres Mal auszusetzen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und warnt: „Ein Schulden-Aktionismus ist schädlich und das falsche Rezept in der Krise!“ - Die Fehler der Bundesregierung - Mit Blick auf die besondere Situation in der Corona-Pandemie differenziert der Bund der Steuerzahler zunächst: Ohne Frage bleibt der Finanzbedarf zur Unterstützung der Sozialversicherungen, Betriebe und Beschäftigten auch 2021 hoch. Allerdings ist der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, auch Eigenbeiträge zu leisten, um die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Dieser Pflicht ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.
Der Verband erklärt die zwei entscheidenden Fehler:
- Die Regierung greift nicht auf ihre Finanzreserven zurück, um die Folgen der Krise zu bewältigen.
- Sie macht keine Abstriche bei corona-unabhängigen Ausgaben. Stattdessen sollte die Politik sparen, um das Geld zur Bekämpfung der Corona-Folgen einzusetzen.
Kein Aktionismus! - Regierung muss jetzt klug auf Sicht fahren.
Fazit Holznagel: „Der Bundeshaushalt 2020 verstößt gleich mehrfach gegen verfassungsrechtliche Haushaltsgrundsätze und die grundgesetzlichen Regeln zur Schuldenbremse. Das Ergebnis ist eine Rekordneuverschuldung von 218 Milliarden Euro in diesem Jahr.“
Unsere Lösungsansätze für 2021 / 5 Appelle an die Bundesregierung
Nach der Interims-Steuerschätzung fordert der Verband die Bundesregierung auf,
- bei allen bisherigen Corona-Maßnahmen und Subventionen zu prüfen, ob sie zielgenau und wirksam funktioniert haben und in ihrem Umfang gerechtfertigt sind.
- eigene Finanzreserven wie die Asylrücklage in Höhe von rund 50 Milliarden Euro sowie die aus Schulden gebildeten Rücklagen von mehr als 20 Milliarden Euro aufzulösen, um die Neuverschuldung für das kommende Jahr so gering wie möglich zu halten.
- bei ihren Ausgaben zu sparen, um notwendige Corona-Hilfen nicht ausschließlich mit neuen Schulden finanzieren zu müssen.
- Daueraufgaben und Prestigeprojekte, die nicht im Zusammenhang mit Corona stehen, ohne Schulden zu finanzieren.
- die Haushaltspolitik erst einmal auf kommendes Jahr zu fokussieren. Schuldenfinanzierte Rücklagen und Subventionen, die weit über das Jahr 2021 hinausreichen, müssen im Haushalt tabu sein. Ansonsten stünde der Etat 2021 erneut im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätzen.
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