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18.09.2020. Brossardt: „Bundestag muss diese falsche Initiative beenden“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, dass das Gesetz zum Unternehmenssanktionsrecht weder in Gänze abgelehnt wurde, noch eine grundlegende Neukonzeption vorgenommen werden soll. „Gerade in Zeiten der Corona-Krise brauchen wir positive Impulse für die Wirtschaft. Das gesamte Regelungsvorhaben stellt in der Form Unternehmen unter Generalverdacht und geht vom Leitgedanken des `rechtsuntreuen Unternehmens´ aus. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssten einen riesigen Complianceaufwand betreiben, was auch der Normenkontrollrat beanstandet hat“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw sieht keinen weiteren Regelungsbedarf. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar. Wir hoffen nun, dass der Bundestag dem Antrag der sechs Länder auf Stopp des Vorhabens Rechnung trägt. Diese komplett falsche Initiative gehört endgültig beendet“, so Brossardt.

 

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Sanktionierung künftig dem so genannten Legalitätsprinzip unterworfen werden, wonach die zuständigen Behörden bei Bestehen eines Anfangsverdachts verpflichtet wären, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Das garantiert keine effektive Aufdeckung von Verstößen, erhöht aber den Druck auf Unternehmen, der Staatsanwaltschaft Ermittlungstätigkeit abzunehmen. Das Risiko der Rufschädigung von Unternehmen würde dadurch erheblich ansteigen“, so Brossardt.

 

Auch den Plan, eine umsatzbezogene Obergrenze für die Geldbuße einzuführen, hält die vbw für völlig unverhältnismäßig. „Die Bußgeldobergrenze des Ordnungswidrigkeitengesetzes wurde erst in der letzten Legislaturperiode verzehnfacht. Es bedarf keiner erneuten Anhebung. Das bisherige System gestattet bereits eine differenzierte Ahndung“, kommentiert Brossardt.

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