24. August 2022 - Gesetzentwurf zur Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes ignoriert die Länder und die Bedürfnisse von Kommunen, Trägern und Eltern. - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes verabschiedet. Entgegen den gemeinsamen Forderungen aller 16 Bundesländer enthält er gravierende Änderungen, die eine Fortführung der laufenden Maßnahmen gefährden. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf: „Dieser Triplemurks ist längst zum Markenzeichen der Berliner Ampel geworden: Erst mal monatelang nichts machen, dann im Alleingang das Falsche und die Länder dabei vor vollendete Tatsachen stellen. Es gab einmal die Vereinbarung der Länder mit dem Bund, den gemeinsamen Prozess für mehr Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung kraftvoll fortzuführen, weil es am Ende um nicht weniger als die Kinder in diesem Land geht – herausgekommen ist nun eine Ordre du Mufti aus Berlin, die uns in der Praxis Jahre zurückwerfen wird.“
Die Ministerin kritisiert, dass die Bundesregierung die Länder – und mit ihnen Kommunen, Träger und nicht zuletzt auch die betroffenen Beschäftigten – so lange im Unklaren über die weitere Förderung gelassen hat: „So etwas macht man nicht. An den Fördergeldern hängen Menschen. Viele Maßnahmen der Länder – blockiert oder in ihrer Existenz gefährdet.
Die Strukturen der Sprach-Kitas, mühsam seit 2016 aufgebaut – per Federstrich erledigt. Die Beitragssätze, seit Jahren für alle Eltern gleich, verlässlich und berechenbar – in rot-grüner Umverteilungsmanier nach dem Einkommen gestaffelt – werden jetzt zum Bürokratiemonster, das den Beschäftigten und Trägern aufgebürdet wird. So sehen sie aus, die Taten aus Berlin. Sie sind die warmen Worte nicht wert, mit denen sie den Leuten als Fortschritt verkauft werden.“
Bayerisches Staatsministerium für Familie,
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